Ein vom baden-württembergischen Finanzministerium beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die dortige Haushaltspraxis in der Corona-Zeit war in Teilen unzulässig. Bayerns FDP-Chef Martin Hagen fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker auf, die bayerische Praxis ebenfalls überprüfen zu lassen:
„Das Bayerische Finanzministerium sollte dem Beispiel Baden-Württembergs folgen und ein Rechtsgutachten zur Haushaltspraxis während der Corona-Jahre in Auftrag geben. Dabei soll die Frage der Verfassungskonformität des Bayerischen Staatshaushalts vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils beleuchtet werden. Konkret geht es unter anderem um den Übertrag von Kreditermächtigungen aus 2022 ins Folgejahr, ohne neuerlichen Notlagenbeschluss.
Wir brauchen Aufklärung, ob der Freistaat rechtmäßig mit Corona-Krediten umgegangen ist – und ob diese Praxis möglicherweise auch noch Folgen für den laufenden Haushalt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 klargestellt, dass Kreditermächtigungen einer Notlagensituation nur in dem jeweiligen Haushaltsjahr, in dem die Notsituation festgestellt wurde, verwendet werden dürfen. Die 2023 der Staatsregierung per Haushaltsgesetz eingeräumten Kreditermächtigungen fußen jedoch auf einem Notlagenbeschluss aus 2022. Diese Situation wurde anders als im Bund auch nicht über einen Nachtragshaushalt bereinigt. Das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Gutachterlich aufgearbeitet muss zudem werden, welche Art von Kreditermächtigungen im Rahmen einer Notlage überhaupt gerechtfertigt sind. Der Bayerische Oberste Rechnungshof monierte bereits, dass die Begründungen der Staatsregierung für Kreditaufnahmen teils zu unkonkret waren. Es kann nicht sein, dass eine Notlage als Freifahrtschein zur Finanzierung von allen möglichen Projekten missbraucht wird. Das betrifft zum Beispiel die 400 Millionen Euro an Kreditermächtigungen, die für die Hightech-Agenda Plus eingeräumt wurden. Hier braucht es eine Konkretisierung. Die Staatsregierung muss für Rechtssicherheit sorgen.“