FUNKE-KAISER/HÖFERLIN: Für Deutschlands Verwaltungsdigitalisierung beginnt ein neuer Abschnitt

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung erklärt der digitalpolitische Sprecher

der FDP-Fraktion Maximilian Funke-Kaiser:

Maximilian Funke-Kaiser

„Für Deutschlands Verwaltungsdigitalisierung beginnt mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 ein neuer Abschnitt. Mit dem neuen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen bekommen  Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, die digitale Transformation in den Ämtern voranzutreiben. Das wäre ohne die FDP-Fraktion nicht möglich gewesen. Wir haben den Versuch der unionsgeführten Bundesländer das OZG 2.0 inhaltlich zu entkernen im Vermittlungsausschuss abgewehrt. Zusätzlich konnten wir den überzogenen Forderungen der Union, die den Bund zum Zahlmeister ohne Handhabe gemacht hätte, einen Riegel vorschieben. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss nimmt die Modernisierung unserer Verwaltung ihre bislang höchste Hürde. Damit ebnen wir der deutschen Wirtschaftswende erneut den Weg.“

 

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Manuel Höferlin:

Manuel Höferlin
Manuel Höferlin

„Die Blockadehaltung der CDU/CSU-geführten Bundesländer hat wertvolle Zeit gekostet. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss können wir uns endlich der Modernisierung unserer Verwaltung widmen. Mit dem ‚Once Only‘- Prinzip müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten zukünftig nur noch einmal an ihre Verwaltung übermitteln. Behörden senden diese Daten dann auf Wunsch direkt an andere staatliche Stellen. Wir schaffen aber auch Transparenz über die Verwendung der eigenen Daten. Denn durch das Datenschutzcockpit erhalten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Datenübermittlungen zwischen Behörden nachzuvollziehen und unerlaubte Abrufe zu erkennen.“

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