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Landtag debattiert über zielgerichtete Verfolgung von sexuellem Missbrauch Philipp Fernis: Wer helfen möchte, darf nicht strafrechtlich verfolgt werden

Mainz. Auf Antrag der Freien Demokraten hat sich der rheinland-pfälzische Landtag am heutigen Donnerstag mit dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt befasst. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

 

„Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verletzen die Opfer in unerträglicher Weise. Wer mit solchem Material umgeht, wird völlig zu Recht mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft. Es besteht kein Zweifel daran: Der Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann.

 

In der juristischen Praxis haben sich jüngst Fallkonstellationen ergeben, in denen die im Jahr 2020 erhöhte Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eine angemessene Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden behindert. Die von der damaligen Großen Koalition beschlossene Gesetzesänderung war zwar gut gemeint, aber letztlich handwerklich schlecht umgesetzt.

 

Es ist richtig, dass die Ampelkoalition im Bund nun durch eine Veränderung des Strafrahmens die Möglichkeit schafft, Fälle juristisch differenzierter zu bewerten. Dazu zählen Fälle wie der einer Lehrerin aus Rheinland-Pfalz, die zur Warnung der Eltern einer vom Versand verbotener Aufnahmen von ihr betroffenen 13-jährigen Schülerin sich das entsprechende Material selbst verschafft hat. Wer in guter Absicht handelt, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen, darf dafür nicht mit existenzbedrohenden Rechtsfolgen strafrechtlich belangt werden.

 

In solchen Fällen, in denen Personen in der Absicht handeln, betroffene Kinder zu schützen, Eltern zu warnen oder entsprechendes Material zur Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden in Besitz nehmen, kann durch die Absenkung der Mindeststrafe zukünftig wieder eine angemessene Erledigung durch die Justiz gefunden werden.

 

Durch den gleichzeitigen Erhalt der Höchststrafe von zehn Jahren steht weiterhin fest, dass es sich beim Umgang mit der Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder um eine schwere Straftat handelt, die konsequent verfolgt wird.“

 

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