Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Bayerns FDP-Landesvorsitzender Martin Hagen:
„Die lange von der CSU blockierte Verkleinerung des Bundestags wird endlich Realität. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die jüngste Wahlrechtsreform wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigt – mit einer Einschränkung, die auch mir persönlich immer wichtig war: Es darf nicht sein, dass mehrere Dutzend bayerische Wahlkreise unbesetzt bleiben, wenn die CSU an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Die Grundmandatsklausel, die aufgrund eines Sachverständigen der Union aus dem ursprünglichen Ampel-Entwurf gestrichen wurde, bleibt also erstmal erhalten. Um den Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils zu genügen, sollte man auch in Bayern darüber nachdenken, das Landtagswahlrecht entsprechend zu ändern. Denn dieses kennt bisher keine solche Klausel.“