Thüringen: Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern wird gefördert

Auf Initiative der FDP wird in Thüringen ein deutschlandweit einmaliges Förderinstrument zur Stärkung des ländlichen Raums beschlossen

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Die Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum wird nach dem Auslaufen der aktuellen Richtlinie zum Jahresende nicht nur verlängert, sondern verbessert. Auch Zahnärzte und Apotheker sollen künftig Förderungen erhalten können. Einer entsprechenden Initiative der Freien Demokraten haben sich die Fraktionen von R2G im Thüringer Landtag als Miteinbringer eines Antrags angeschlossen. Er wurde heute mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen.

„Deutschlandweit schaffen wir erstmalig ein Förderinstrument, das die gesamte Versorgungskette zusammen denkt“, betont Robert-Martin Montag, Gesundheitsexperte der FDP. „Eine niedergelassene ärztliche, zahnärztliche, aber auch pharmazeutische Versorgung gehören zusammen. Das war mir auch persönlich extrem wichtig, denn fehlt der Apotheker, kann der Arzt nicht ordnungsgemäß versorgen, fehlt der Arzt, kann die Apotheke nicht überleben. Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten stellen unter Nutzung von Mitversorgereffekten eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung gerade in den strukturschwachen ländlichen Regionen sicher.“

In den kommenden zehn Jahren geht jeder zweite niedergelassene Zahnmediziner in den wohlverdienten Ruhestand – jedoch oft, ohne entsprechende Nachfolger zu finden. Betroffen sind vor allem ländliche Regionen, da sich junge Zahnmediziner meist in der Stadt niederlassen. Ähnlich ist es bei Apothekern und Hausärzten. Bereits jetzt können nicht mehr alle freiwerdenden Praxen und Apotheken nachbesetzt werden. Hinzu kommt ein sich erhöhender Bedarf an medizinischer Versorgung durch eine alternde Bevölkerung.

Aus Sicht der FDP stellt die bisher maximal mögliche Fördersumme von 15.000 Euro keinen ausreichenden Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum dar. Die Zuwendungen sollen nun auf bis zu 40.000 Euro steigen. Hausärzte müssen für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren. Bei Fachärzten steigt diese Summe rasch auf das Dreifache an. Die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet durchschnittlich 484.000 Euro.

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