In der Aussprache im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu dem Thema „Verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens „MV-Schutzfonds““ äußert sich der FDP Fraktionsvorsitzende René Domke:
„Niemand bezweifelt, dass ein Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise nötig war und auch immer noch ist. Es ist jedoch fraglich, ob die Ausgestaltung des MV-Schutzfonds in Gänze verfassungskonform ist. Besonders problematisch wird es hier aus verfassungsrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Schuldenbremse. Hier lässt die Landesverfassung zwar Ausnahmen zu, allerdings muss ganz genau hingeschaut werden, ob alle vom Land aus dem Sondervermögen finanzierten Maßnahmen auch wirklich einen direkten Pandemiebezug haben.
Der MV-Schutzfonds darf nicht zum kreditfinanzierten Schattenhaushalt für die Erfüllung der Wünsche der Landesregierung verkommen. Vor allem muss der Rahmen von 2,85 Mrd. Euro nicht ausgeschöpft werden. Jeder Euro, der nicht gebührenfinanziert wird, sorgt für mehr Generationengerechtigkeit und für weniger Steuern von morgen. Die zu erwartenden Beanstandungen des Landesrechnungshofes werden ein Fest für die Opposition.“