Niedersachsen braucht ein Hochschulfreiheitsgesetz

Der Niedersächsische Landtag beschloss am heutigen Donnerstag eine umfassende Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Dazu erklärt der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Lars Alt:

Bild von Agnes Böing auf Pixabay

„Auch mit dem neuen Hochschulgesetz bleibt der Wissenschaftsstandort Niedersachsen überreguliert und unterfinanziert. Das Gesetz ist nicht mehr als ein Minimalkonsens zwischen zwei müden Koalitionspartnern, der die Hochschulen kaum nach vorne bringt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vor 15 Jahren ein deutlich weitergehendes Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet. Niedersachsen bleibt selbst im Jahr 2022 hinter diesen Möglichkeiten zurück. Darüber hinaus leiden die Hochschulen weiter an den Einsparungen, die ihnen von der Landesregierung auferlegt wurden. Die Hochschulen brauchen mehr Autonomie, auch um vor kurzfristigen politischen Eingriffen, etwa nach Regierungswechseln, geschützt zu sein. Eine Detailsteuerung der Hochschulen durch die Ministerialbürokratie schwächt den Wissenschaftsstandort Niedersachsen. Hochschulen müssen eine weitgehende Freiheit gegenüber dem Staat haben, um neue Organisationsformen zu erproben, unternehmerisch zu handeln und agil auf neue wissenschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Alles andere führt zu mangelnder Konkurrenzfähigkeit im nationalen und internationalen Wettbewerb um Köpfe und finanzielle Mittel.

Mit unseren Änderungsanträgen zum Hochschulgesetz wollten wir mehr Autonomie für die Hochschulen in den Bereichen Personal, Finanzen, Bauen und Organisation sicherstellen. Wir müssen das Niedersächsische Hochschulgesetz zu einem echten Hochschulfreiheitsgesetz machen. Konkret wollen wir das professorale Berufungsrecht allgemein und auf Dauer auf die Hochschulen übertragen, die Altersbeschränkung für die Berufbarkeit von Professorinnen und Professoren in ein Beamtenverhältnis flexibilisieren und die Hochschulen in die Arbeitgeberposition unter Beibehaltung von Mitbestimmungsrechten und Tarifgebundenheit versetzen. Überdies wollen wir für die Hochschulen und die Hochschulverbünde, die dies wünschen, ein selbstständiges Bauen ermöglichen, den Hochschulen volle finanzielle Hoheit über einmal ausgezahlte Landesmittel geben und ihnen Eigenverantwortung in der Binnenorganisation überlassen. Das Land muss seinen Hochschulen stärker vertrauen und ihnen mehr Freiheiten und Experimentierräume geben.“

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