Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass ein erstes Gutachten zu den Missbrauchsfällen in der Erzdiözese München und Freising neun Jahre lang von der Staatsanwaltschaft ignoriert wurde. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich räumte die Versäumnisse ein. Dazu der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Matthias Fischbach:

„Die Versäumnisse der Staatsanwaltschaften machen mich fassungslos. Schon das erste Gutachten aus dem Jahr 2010 ist von großer Bedeutung, um den sexuellen Missbrauch in der Kirche aufzuklären. Da stellt sich die Frage, warum das Gutachten ganze neun Jahre lang nicht angefordert worden ist, obwohl man davon Kenntnis hatte. Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaften nur auf Anzeigen reagieren und nicht bei einer so zentralen Veröffentlichung von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen.
Die FDP-Fraktion hat sich schon seit längerem mit schriftlichen Anfragen um Aufklärung bemüht. Und auch nach dem Bericht des Justizministers wollen wir noch immer wissen: Warum hatte die Staatsanwaltschaft München keinen Anlass gesehen, das Gutachten nach Fertigstellung anzufordern? Und aus welchem Grund hat man es (erst) 2019 angefragt? Es würde uns auch brennend interessieren, ob das Justizministerium nach der Veröffentlichung 2010 mit der Erzdiözese München und Freising oder mit der Kanzlei in Kontakt stand. Und welche strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Versäumnissen – etwa die Verjährung von Straftaten?
Dass der Justizminister in seinem jetzt vorliegenden Bericht die Kooperationsbereitschaft der Kirche ab 2018 lobt, wirkt in Anbetracht der Vorgänge recht seltsam. Kooperationsbereitschaft hätte vorausgesetzt, dass das besagte Gutachten zeitnah übermittelt worden wäre. Man könnte hier schon ein gewisses Wohlwollen gegenüber der Kirche vermuten.“