Zum Kabinettsbeschluss zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae:
„Die Ampel holt jetzt nach, was die unionsgeführte Vorgängerregierung versäumt hat. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen. Es werden klare Verfahren eingeführt, wie mit Hinweisen umzugehen ist. Bundesjustizminister Buschmann hat ist es gelungen, den bürokratischen und finanziellen Aufwand so gering wie irgend möglich zu halten. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen arbeitet redlich und hat selbst ein Interesse daran, dass Missstände im eigenen Unternehmen, aber auch bei anderen angezeigt und schnell behoben werden. Dazu ermöglichen wir sowohl interne wie auch externe Meldewege. Dass auch so genannte Konzernmeldewege eingerichtet oder externe Dienstleister beauftragt werden können, war uns als FDP-Fraktion besonders wichtig. Staatsschutzangelegenheiten werden aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert, denn dafür gibt es mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium bereits eine Instanz, an die sich Mitarbeiter der Nachrichtendienste vertraulich und anonym wenden können.“