BAden-Württemberg – Abgeordnete von SPD und FDP zur Ankündigung einer Mahnwache vor einer Stuttgarter Abtreibungsklinik

Kliche-Behnke, Reith und Trauschel: Landesregierung muss Frauen in Notlagen vor Diskriminierung schützen

FDP und SPD verlangen Stellungnahme des Sozialministers zum Schutzbedarf von Frauen

Selbsternannte „Lebensrechtler“ haben ab dem 28. September eine 40-tägige Mahnwache vor einer Stuttgarter Praxis angekündigt, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Ermutigt fühlen sich diese durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.08.2022. Grundlage dafür war ein vergleichbarer Fall in Pforzheim, bei dem die die Stadt durch Auflagen eine Eindämmung möglicher Belästigungen versuchte, was jedoch in der zweiten Instanz als unzulässig erklärt wurde. Es ist leider zu befürchten, dass Frauen in Not sowie das Praxispersonal Diskriminierungen ausgesetzt werden. In Stuttgart stellt sich nun konkret die Frage, wie die Frauen in Not sowie das Praxispersonal geschützt werden können. Aus diesem aktuellen Grund setzen die Landtagsfraktionen von SPD und der FDP den Vorgang auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 28.09.2022 und verlangen, dass die Landesregierung tätig wird.

Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, sagt dazu:

„Die Mitglieder der Landesregierung, dabei insbesondere der Sozialminister und der Innenminister, müssen alles tun, damit Frauen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden, nicht diskriminiert werden. Der Zugangsbereich zu Beratungsstellen und Arztpraxen darf kein Ort für fundamentalistische Willensäußerungen sein. Es geht auch um den Schutz von Ärztinnen und Ärzten. Gemeinsam mit der Stadt Stuttgart müssen so schnell wie möglich Wege gefunden werden, wie dies gelingen kann. Die Landesregierung darf Schwangerenberatung und das Angebot von Möglichkeiten für den legalen Abbruch von Schwangerschaften nicht weiter als Tabuthema behandeln.“

Niko Reith
Niko Reith

Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Frauen bei der Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu beraten ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, der das Land durch Schwangerschaftsberatungsstellen nachkommt. Ich erwarte von einer Landesregierung aber auch, dass sie dafür sorgt, dass Frauen diese Angebote, zu denen letztlich auch Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch gehören, aufsuchen können, ohne angegangen, beleidigt oder stigmatisiert zu werden.“

Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ergänzt abschließend: „Dass Frauen in Baden-Württemberg auf dem ohnehin schwierigen Gang zur einer Schwangerschaftsberatung oder zu einer Abtreibungseinrichtung fürchten müssen, öffentlich angegangen zu werden, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, die es offenbar nicht schafft, mit den betroffenen Städten vorab eine Lösung zu finden.“

 

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