Hochschulen und Forschungseinrichtungen drohen Mehrbelastungen durch die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes im Landtag von Baden-Württemberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:
„Mit dem heutigen Gesetzesentwurf wird die Kooperationsbeziehung von Uniklinken und den Universitäten zukunftsfest gemacht – das ist höchste Eisenbahn, schließlich werden die neuen Umsatzsteuerregelungen bereits ab dem Jahreswechsel gelten. Aufgrund der zwingenden Vorgaben der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie drohen nämlich Steuerpflichten für unsere Hochschulen, die in Millionenhöhe erwachsen könnten, wenn man nicht rechtzeitig und rechtssicher die Kooperationsbeziehungen umgestaltet. Dies geschieht nun auch für die komplexe, aber zugleich sehr erfolgreiche Struktur der Hochschulmedizin im Land nach dem Kooperationsmodell. Wir tragen den Gesetzesentwurf mit, mahnen aber auch an, dass dem Fortbestand der gewachsenen Kooperationsbeziehungen unserer Hochschulen in der Forschung gerade im Kontext der Umstellung die gebotene Aufmerksamkeit der Landesregierung zukommen muss. Denn diese zu erhalten ist das Gebot der Stunde.“