Bayern – KÖRBER: Kennt Bernreiter die Gesetzeslage eigentlich

Bayerns Verkehrsminister Bernreiter beklagt erneut, die finanziellen Mittel des Bundes für den bayerischen ÖPNV seien unzureichend. Hierzu Sebastian Körber, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

 

„Staatsminister Bernreiter sagt, er will kein Ampel-Bashing mehr betreiben, dann aber zeigt er gleich wieder mit dem Finger nach Berlin. Ja was denn jetzt? Entweder er spielt falsch oder schlimmer: Er kennt die Gesetzeslage einfach nicht.

Sebastian Körber, FDP

Bernreiter zufolge hat der Bund gemäß Grundgesetz* für die Finanzierung des ÖPNV vollends aufzukommen. Diese Annahme ist falsch. Nach dem daraus folgendem Regionalisierungsgesetz steht den Ländern für den ÖPNV zwar ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu, jedoch ist der Bund daran angehalten, hier lediglich einen Finanzierungsbeitrag zu dieser Länderaufgabe zu tätigen.** Seit der Bahnreform sind die Länder und Kommunen für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV originär verantwortlich. Dieser Fakt ist wichtig und sollte von Bernreiter endlich mal verinnerlicht werden. Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof erst im Februar dieses Jahres diejenigen Länder kritisiert, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und einen zu kleinen Finanzierungsbeitrag leisten.

 

Schlimm ist, dass es Bernreiter offensichtlich gar nicht um eine gesicherte Finanzierung des ÖPNV geht oder darum, die hohen Energiekosten der Verkehrsunternehmen abzufedern. Offenbar will er jetzt Löcher des Desasters bei der zweiten Stammstrecke stopfen. Diese nehmen jährlich einen erstaunlichen Anteil der Regionalisierungsmittel des Bundes ein. Der Verkehrsminister sollte sich besser einmal in die Themen einarbeiten, bevor er aus allen Rohren schießt.“

 

* (Art. 106a GG)

**(§ 5 Abs. 1 Satz 1 RegG).

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