Luksic zur Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) im Deutschen Bundestag

Der saarländische FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic (MdB) erklärt zur Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) im Deutschen Bundestag:

Oliver Luksic, FDP
Oliver Luksic, FDP

„Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ein umfassendes Paket mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, vor allem im Bereich der Geburtshilfe, der Pflege, der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen und der Digitalisierung, verabschiedet. Diese Unterstützung des Bundes ist enorm wichtig für unsere ohnehin schon wirtschaftlich angeschlagenen saarländischen Krankenhäuser.

Mit dem KHpflEG wird die Finanzierung der Hebammen gesichert und verbessert. Bisher konnten Hebammen auf den Geburtsstationen nur anteilig abgerechnet werden. Zukünftig sollen Hebammen weiterhin und ohne prozentuale Begrenzung über das Budget für Pflegekräfte refinanziert werden. Für die Kliniken bedeutet dies mehr Flexibilität beim Einsatz der Hebammen. Zudem werden so auch Pflegekräfte für andere Krankenhausbereiche freigesetzt.

Eine weitere wichtige Maßnahme des Bundes ist die Stärkung der Geburtshilfe. Der Bund stellt den Ländern zusätzlich 216 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung, welche die Vorhaltekosten für die Krankenhäuser mit Geburtshilfen abfedern sollen. Die saarländischen Geburtshilfestationen werden so mit 1,438 Millionen Euro unterstützt. Damit wird die wohnortnahe Geburtshilfe hierzulande gesichert.

Zudem erhalten die Kinderkliniken in den kommenden zwei Jahren Investitionen von je 270 Millionen Euro. Damit wird der dringend benötigte Spielraum in den Pädiatrien gedeckt. Kinder brauchen eine spezielle Gesundheitsversorgung. Daher müssen wir unsere Kinderkliniken zielgenau unterstützen.

Mit dem KHPflEG sorgt der Bund außerdem auch für Entlastungen Pflegender in den Kliniken mithilfe eines neuen Personalbemessungsinstruments, fördert die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen und nimmt zahlreiche Optimierungen im Bereich des digitalen Gesundheitswesens vor.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist kein Selbstzweck, sondern Notwendigkeit für eine weitere Verbesserung der Vorsorge und Versorgung. Mit diesem Gesetz stellt der Bund nun erste Weichen.“, so FDP-Chef Luksic.

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