Der saarländische FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic (MdB) begrüßt das Ende der Doppelbesteuerung von Grenzgängern in Kurzarbeit: „Zukünftig sollen Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, nicht mehr mit einem doppelten Steuerabzug belastet werden, wenn sie in Kurzarbeit sind.
Zusätzlich zu ihrer Besteuerung in Frankreich wurde den Grenzgängern bisher ein fiktiver Steuerabzug auf ihr Kurzarbeitergeld in Deutschland aufgelegt. Doch nach langem Hin und Her bringt eine neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nun endlich Klarheit. Danach können Arbeitgeber für die in ihren Betrieben beschäftigten Grenzgänger aus Frankreich eine Berechnung des Kurzarbeitergeldes auf Bruttobasis vornehmen und an die Beschäftigten auszahlen sowie die Erstattung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Der Bundestag hat zudem erst kürzlich eine Anpassung der Berechnungspraxis beim grenzüberschreitenden Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
„Die Abschaffung der in der Vergangenheit zu Unrecht erhobenen doppelten Besteuerung von Grenzgängern in Kurzarbeit ist ein Meilenstein für französische Beschäftigte im Saarland, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins Saarland pendeln und damit auch die Wirtschaft hierzulande ankurbeln.“