Bayern – HEUBISCH und KALTENHAUSER: Blume muss Denkpause zum Konzerthaus beenden und Antworten liefern

Durch vier Schriftliche Anfragen mit insgesamt knapp 100 Fragen hat die FDP-Landtagsfraktion im Frühsommer 2022 versucht, Licht ins Dunkel zum Fortgang des geplanten Konzerthauses in München zu bringen. Da die bayerische Staatsregierung zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getroffen hat, ist nun ein aktueller Sachstandsbericht erforderlich. Per Dringlichkeitsantrag fordern die Landtagsliberalen nun die Staatsregierung auf, im Februar 2023 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mündlich zum Sachstand der Planungen zum Konzerthaus im Werksviertel zu berichten. Dazu der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Wolfgang Heubisch:

Dr. Wolfgang Heubisch
Dr. Wolfgang Heubisch

„Im März 2022 hat sich der Ministerpräsident eine ‚Denkpause‘ erbeten, was den Bau des einst so hochgelobten Konzerthauses betrifft. Nach zehn Monaten wird es jetzt Zeit, dass Söder die Informationsverweigerung gegenüber dem Parlament und der Bevölkerung beendet!
Nicht nur die Künstlerinnen und Künstler erwarten eine Perspektive, sondern auch die Menschen in Bayern, deren Steuergeld bereits jetzt in das Projekt fließt. Seit 2007 haben drei bayerische Ministerpräsidenten, mehrere bayerische Minister und Chefs der Staatskanzlei eindeutige Statements für die Errichtung eines neuen Konzerthauses in München abgegeben. Jetzt herrscht plötzlich Funkstille. Egal in welche Richtung es gehen soll: Wir brauchen klare Antworten von Wissenschaftsminister Blume, wie es mit dem Konzerthaus weitergehen soll.“

Dr. Helmut Kaltenhauser

Der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Helmut Kaltenhauser ergänzt: „Fast ein Jahr Denkpause bedeutet auch ein Jahr, das für das Projekt kontraproduktiven Stillstand sowie massive finanzielle Kosten bedeutet. Der Haushaltsentwurf des Jahres 2023 zeigen, dass die Planungen unvermindert weitergehen. Wir müssen wissen: Wie hoch sind die Kosten, die auch noch nach der verordneten Denkpause entstehen? Wofür sollen die im Haushaltsentwurf 2023 für das Konzerthaus eingestellten Mittel in Höhe von neun Millionen Euro beziehungsweise 15 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigung im Einzelnen ausgegeben werden? Wie weit sind die Planungsbüros mit der Entwurfsplanung und welche Vorhaben sind aktuell konkret in der Planung? Die bayerische Staatsregierung kann sich hier nicht einfach bis zur Wahl wegducken.“

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