- Schwarz-grüner Gesetzentwurf hat wenig Inhalt
- Freie Demokraten fordern Stärkung aller Verkehrsträger
- Kampf gegen das Auto muss ein Ende haben
Dr. Stefan NAAS, verkehrspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat dem von Schwarz-Grün vorgelegten Nahmobilitätsgesetz eine Absage erteilt: „Das Gesetz ist weder ein großer Wurf noch ein Erfolg für die Mobilität der Hessinnen und Hessen. Es enthält viele Signalwörter, hat aber wenig Inhalt. Hier wurden längst bestehende kleine Förderprogramme in Gesetzesform gegossen“, erklärt Naas anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag. „Die Koalitionsfraktionen versuchen hier, kurz vor der Wahl, ein Thema abzuräumen, das der zuständige Minister Tarek Al-Wazir schlicht verschlafen hat. Die Bilanz der Landesregierung beim Thema Mobilität ist nämlich ernüchternd.“
Naas fordert: „Für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik müssen alle Verkehrsträger gestärkt werden. Das bedeutet Radwege, und zwar mehr als die vier Kilometer, die unter der Führung von Tarek Al-Wazir jährlich gebaut werden. Das bedeutet einen stärkeren ÖPNV, der zusätzlich zum Deutschlandticket vor allem auf dem Land ein besseres Angebot benötigt. Dafür wiederum braucht es mehr Schienen.“ Naas erinnert in diesem Zusammenhang an Gesetzentwürfe der Freien Demokraten zum Radwegebau sowie zur Gründung einer Gesellschaft zum beschleunigten Ausbau der Schieneninfrastruktur. Der verkehrspolitische Sprecher hebt aber auch die Bedeutung des Autos hervor. „Das eigene Auto gehört zur Lebensrealität vieler Menschen, und das wird auch in Zukunft so sein“, sagt Naas und weist speziell auf den ländlichen Raum hin, wo viele Menschen unter einer schlechten Straßeninfrastruktur litten. „Deswegen werden wir auch in Zukunft noch Straßen brauchen. Der Kampf gegen das Auto muss daher ein Ende haben.“
Bezeichnend sei, dass das einzig Relevante zum Thema Autoverkehr im schwarz-grünen Gesetzentwurf die Einführung einer sogenannten Abschnittskontrolle sei. „Das pauschale Abfilmen von Autokennzeichen ist datenschutzrechtlich höchst bedenklich. Der Staat muss nicht wissen, wann wer wo hinfährt.“