Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute entschieden, dass Gesetze zum Einsatz einer neuen Datenanalyse-Software der Firma Palantir bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die bayerische Polizei will künftig ebenfalls das verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) einer deutschen Tochter des US-Datenunternehmens Palantir nutzen. Dazu der digitalpolitische Sprecher und Mitglied der Datenschutzkommission Dr. Helmut Kaltenhauser:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Zweifel, wie eine solche Datenkrake im Rechtstaat grundrechtskonform eingesetzt werden kann. Die FDP-Fraktion hat bereits vor einem Jahr die bayerische Staatsregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Palantir zu beenden. Nach dem heutigen Urteil muss die Staatsregierung die Vergabe für ein Analysesystem völlig neu bewerten.
‚VeRA‘ ist in seiner jetzigen Form rechtstaatlich höchst bedenklich. Die Software zu nutzen, kann erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreifen. So erlaubt das System datenbankübergreifende Recherchen sowie die Verknüpfung von Daten. Die Recherche- und Analysefunktionen von ‚VeRA‘ gehen weit über die normalen Verarbeitungsprozesse im bisherigen Polizeialltag hinaus. Besonders ärgerlich ist auch, dass der Vertrag mit Palantir schon seit einem Jahr läuft und erhebliche Kosten verursacht.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Alexander Muthmann ergänzt: „Das Urteil zeigt, dass unsere Forderung nach einer ausreichenden Rechtsgrundlage verfassungsrechtlich geboten war. Der Schutz sensibler Daten muss an oberster Stelle stehen. Das sogenannte Data Mining, das heißt die Analyse und Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen mit dem Ziel, neue Erkenntnisse zu gewinnen, ist ohne gesetzliche Grundlage verfassungswidrig. Jetzt ist es umso wichtiger, dass die bayerische Staatsregierung die aktuelle Rechtsprechung im angekündigten Gesetzentwurf berücksichtigt.“