Zu weiteren städtebaulichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation der „Adler Gruppe“ erklärt die stv. FDP-Landesvorsitzende Katarina Blume: „Der Senat steht beim Holsten-Quartier und anderen Bauprojekten vor einem Scherbenhaufen. […]
WeiterlesenSchlagwort: Katarina Blume
Hamburg: Paradigmenwechsel im sozialen Wohnungsbau überfällig
Zur Wohnraumförderung erklärt die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Katarina Blume: „Was vom Senat als Erfolgsbilanz verkauft wird, entpuppt sich als Mogelpackung. In Hamburg gibt es immer weniger Sozialwohnungen und nun fällt die […]
WeiterlesenDer Breitensport als Sündenbock – Hamburg führt 2G+ für den Sportbetrieb im Innenbereich ein.
Dazu Katarina Blume, Stellvertretende Landesvorsitzende und Fachsprecherin für Sport: „Aus der Verschärfung der Corona-Regeln im Sportbetrieb spricht die pure Hilflosigkeit. Wieder einmal trifft es den Breitensport! Dabei wurde in Hamburg […]
WeiterlesenHamburg: : Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist politische Bankrotterklärung des Senats
Anlässlich der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer erklärt Katarina Blume, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende und Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist der völlig falsche Schritt, er ist ein katastrophales […]
WeiterlesenHamburg: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein — Eine Million Euro anstelle einer Schwimmlernoffensive!
Dazu Katarina Blume, Stellvertretende Landesvorsitzende FDP Hamburg und Fachsprecherin Sport: „Mit der Verlängerung des Förderprogramms Schwimmen in 2022 verkennt die Rot/ Grüne Koalition die eigentliche Problematik rund um die Schwimmfähigkeit […]
WeiterlesenHamburg: Vertrag für Wohnungsbau kann Mangel bei den Zielzahlen nicht überdecken
Die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Hamburg Katarina Blume zum „Vertrag für Hamburg“ zwischen Senat und Bezirken: „Auch wenn der Hamburger Senat den zur Unterzeichnung bereiten „Vertrag für Hamburg“ immer noch […]
WeiterlesenSenat: Senat darf Immobilien-Vorkaufsrecht nicht mehr zur Spekulation nutzen
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil das Immobilien-Vorkaufsrecht des Senats erheblich eingeschränkt. Demnach darf das Vorkaufsrecht in Gebieten mit Sozialen Erhaltensverordnungen nur noch dann ausgeübt werden, wenn die betroffene Immobilie […]
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