Schutzmasken-Aktion überteuert

Die FDP-Fraktion im Bundestag erkundigte sich beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Kleinen Anfrage, wie viel die Abgabe der Schutzmasken an Risikopatienten gekostet hat. Dabei kritisiert die liberale Fraktion, die hohen Kosten. Kritisch sei auch, dass eine andere Distributionsform, etwa ein Postversand, gar nicht erst geprüft worden sei. Die FDP fordert, dass etwa bei der Verteilung von Selbsttests künftig unbürokratischer gehandelt werden sollte.

Der Druck der Berechtigungsscheine und die Abgabe von Schutzmasken sei viel zu teuer gewesen, kritisiert die FDP. / Foto: imago images/Future Image
Der Druck der Berechtigungsscheine und die Abgabe von Schutzmasken sei viel zu teuer gewesen, kritisiert die FDP. / Foto: imago images/Future Image

Parallel zur aktuellen Diskussion, wie die kostenlosen Antigen-Schnelltests in Apotheken ab nächster Woche organsiert werden sollen, läuft die zweite Phase der Maskenabgabe bis zum 15. April weiter. Politiker der FDP-Fraktion um den Bundestagsabgeordneten Wieland Schinnenburg hatten nun der Bundesregierung bezüglich der Maskenverteilung an Risikopatienten auf den Zahn gefühlt.

Die FDP wollte etwa wissen, warum die Abgabe der Masken über die Apotheken und nicht direkt per Versanddienstleister erfolgte. Dazu erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Antwort auf die Kleine Anfrage, die Regierung habe sich für einen dezentrale Weg der Maskenabgabe über die Apotheken entschieden, »weil mit der Abgabe von mehreren hundert Millionen Schutzmasken innerhalb von nur vier Monaten erhebliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschaffung der Schutzmasken, der Prüfung ihrer Qualität und der Beratung der Anspruchsberechtigten verbunden sind.« Das bedeutet: Die Regierung vertraute offenbar auf die Kompetenz, Leistungen und etablierten Distributions- und Beschaffungswege der Apotheker und sollte Recht behalten: Innerhalb von nur wenigen Tagen organisierten die rund 18.700 Apotheken Tausende von Schutzmasken und versorgen so bis heute Risikopatienten.

Allerdings kostet die Abgabe der Masken den Bund und damit auch die Steuerzahler eine hohe Summe. In der Maskenschutz-Verordnung ging das BMG von rund 2,5 Milliarden Euro für die Abgabe der Masken aus. Der Druck der Berechtigungsscheine kostete rund 9,6 Millionen Euro. Für die Lieferung der Voucher von der Druckerei an die Krankenkassen kamen weitere rund 360.000 Euro zusammen. Insgesamt 35,3 Millionen Gutscheine mit jeweils zwei Voucher hatte die Druckerei produziert. So kommen noch weitere rund 21,2 Millionen Euro als Vergütung der Krankenkassen, die 60 Cent pro versendetem Brief erhielten, hinzu. Weiter kostete der erste Abgabezeitraum, der über eine Pauschale je Apotheke abgedeckt war, den Bund 491,4 Millionen Euro. Für den zweiten Abgabezeitraum, der im Januar startete, wurden weitere 1,2 Milliarden Euro fällig. In der dritten Phase beläuft sich die Summe auf bislang rund 0,8 Milliarden Euro. Allerdings läuft die Phase noch bis zum 15. April.

Fälschungssichere Scheine

In der Antwort unterstreicht das BMG das Vorgehen damit, dass die Scheine fälschungssicher seien. »Ein vergleichbar wirksamer Schutz gegen Missbrauch wäre mit einem Verfahren, das sich auf die Online-Übermittlung von Ausweisdaten beschränkt, nicht zu erreichen gewesen«, heißt es.

Die FDP hakte zudem nach, wie hoch die Einsparungen gewesen wären, wenn der Maskenversand über einen anderen Weg, etwa per Post erfolgt wäre. Das BMG antwortete darauf lediglich: »Die mit diesem Distributionsweg verbundenen Kosten wurden nicht erhoben.«

Schinnenburg kritisiert die Vorgehensweise: »Es ist richtig, vulnerable Gruppen zum Corona-Schutz mit Masken zu versorgen. Gesundheitsminister Spahn hat aber ein viel zu bürokratisches und teures Verfahren gewählt. 2,5 Milliarden Euro sind zu viel Geld, pro berechtigter Person sind das mehr als 70 Euro. Es wäre deutlich günstiger gewesen, die Masken direkt per Post oder Paketdienst an die berechtigten Personen zu versenden. Dies hat die Bundesregierung aber nicht einmal geprüft.« Was die Selbsttests angeht, fordert Schinnenburg nun Spahn auf, diese »unbürokratisch und günstig zur Verfügung zu stellen.« Eine wirtschaftliche und bürokratische Katastrophe wie bei der Schutzmaskenverteilung dürfe sich nicht wiederholen, betonte er.

Honorarabsenkung gerechtfertigt

Auch zur Absenkung des Maskenhonorars befragte die FDP die Regierung. Die Absenkung von 6 Euro auf 3,90 Euro im Februar hatte für Verärgerung im Apothekerlager gesorgt. Das BMG erklärt es damit, dass zum Stichtag 9. Oktober 2020 FFP2-Masken zu einem Durchschnittspreis von 4,29 Euro netto, also 5,11 Euro brutto auf dem Markt waren. Die Absenkung im Februar sei aus verschiedenen Gründen erfolgt: Die Marktverfügbarkeit habe sich in den vergangenen Monaten deutlich verbessert und damit die Beschaffungskosten reduziert. Außerdem habe eine vom BMG in Auftrag gegebene Stichprobe ergeben, »dass der durchschnittliche Großhandelspreis für FFP2-Masken bis Ende Februar 2021 von 1,62 Euro bei nachgewiesener Zertifizierung auf eine Preisspanne von 40 bis 80 Cent gefallen ist«. Im Einzelhandel liege dieser Preis derzeit zwischen 90 Cent und 1,50 Euro, so das Ministerium.

Außerdem hätten die Apotheker durch die zusätzliche Schutzmasken-Abgabe an Bezieher von Arbeitslosengeld II einen weiteren Gewinn erzielen können. Das wirtschaftliche Risiko, beschaffte Schutzmasken nicht abgegeben zu können, sei damit deutlich gesunken.

Zudem begrüßte das BMG in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das einer Apotheke untersagte auf die Eigenbeteiligung zu verzichten. Die eingeführte Eigenbeteiligung von 2 Euro je Sechserpack Masken sollte »zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Berechtigung zum Bezug von Schutzmasken beitragen«, so das BMG.

Quelle:

Pharmazeutische Zeitung   –   06.03.21   –   07:48 Uhr

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/fdp-schutzmasken-aktion-ueberteuert-124195/

 

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