FDP will an der Abgeltungsteuer festhalten

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD festgehalten, man wolle die Abgeltungsteuer abschaffen. Allerdings nur auf Zinserträge. Gegen diesen Plan stemmt sich aktuell die Bundestagsfraktion der FDP. Die Abgeordneten haben einen Gegenvorschlag.

Absperrung vor dem Bundestag
Absperrung vor dem Bundestag: Die FDP-Fraktion fordert, die derzeitige Besteuerung von Kapitalerträgen („Abgeltungsteuer“) beizubehalten. Foto: imago images / photothek

Die Bundestagsfraktion der FDP fordert, die aktuell geltende Kapitalertragsteuer beizubehalten. Das Besteuerungssystem von Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird auch „Abgeltungssteuer“ genannt. Die zum 1. Januar 2009 eingeführte Steuer ist eine pauschale Abgabe auf Erträge, die Anleger am Kapitalmarkt erwirtschaftet haben. Die Methode, sie zu erheben, ist einfach: Depotbanken führen – oberhalb eines Freibetrags von 801 Euro pro Steuerpflichtigem – 25 Prozent Steuer  direkt an die Finanzverwaltung ab.

In einem Antrag, den die Fraktion jetzt dem Bundestag vorlegte, heißt es: „Die Abgeltungsteuer ist in ihrer etablierten Form eine Vereinfachung und bürokratische Entlastung“, heißt es in dem Antrag, den die FDP-Fraktion jetzt dem Bundestag vorlegte. „Für viele Steuerpflichtige fielen durch die Einführung der Abgeltungsteuer Aufgaben bei der Steuererklärungspflicht weg.“ Dadurch habe sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung „erheblich reduziert“.

Eine Abkehr vom derzeitigen Steuerregime für Kapitalerträge könne höheren bürokratischen Aufwand nach sich ziehen – und berge auch die Gefahr von Steuererhöhungen. „Dies würde sich negativ auf die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Finanzverwaltung auswirken“, meint man bei der FDP.

Problematisch finden es die Abgeordneten zudem, die Besteuerung von der Art de Erträge abhängig zu machen. Würden ausschließlich die Zinserträge von der Abgeltungssteuer ausgeklammert, würde man das „bewusst einfach“ gestaltete Steuerregime  damit aufbrechen: „Die angedachte Änderung der Abgeltungssteuer würde zulasten eines unkomplizierten Steuerrechts die Kapitalertragsbesteuerung zersplittern“, befürchten die Abgeordneten.

Konkret fordert man bei der FDP: Die jetzige Besteuerung via Abgeltungssteuer solle bestehen bleiben. Es solle auch keine Sonderregeln für Zinserträge geben.

Zusätzlich bringt der Antrag noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion – den den das aktuelle Besteuerungssystem bislang nicht vorsieht: Gewinne aus Aktien, die Anleger mindestens fünf Jahre gehalten haben, sollten steuerfrei bleiben, fordern die FDP-Abgeordneten. Der Bundestag möge sich dem anschließen.

Der FDP-Antrag kommt nicht von Ungefähr: Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD hatten in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass man die Abgeltungssteuer auf Zinserträge abschaffen wolle. Welche Art der Besteuerung stattdessen wirksam werden sollte, stand nicht in dem Vertrag. Es liegt jedoch nicht ganz fern, dass an die Stelle der Abgeltungssteuer dann der persönliche Einkommensteuersatz treten würde. Dieser liegt in Deutschland zwischen 14 und 45 Prozent. Für die meisten privaten Kapitalmarktanleger dürfte sich die Steuer damit erhöhen.

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dasinvestment.com   –   26.03.21   –   07:43 Uhr

 

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