FDP bewertet Bundes-Entwurf als „äußerst kritisch“

FDP-Chef Lindner steht an einem Pult und spricht in ein Mikrofon. (picture alliance/dpa/Revierfoto )
Strebt eine Regierungsbeteiligung an: Christian Lindner, FDP-Bundesvorsitzender. (picture alliance/dpa/Revierfoto )

 

Die FDP sieht den Entwurf für eine bundesgesetzliche Corona-Notbremse „äußerst kritisch“. Die Regierungsfraktionen sollten die Idee verwerfen, dass die Bundesregierung mit „Rechtsverordnungen ohne Beteiligung des Parlaments“ zukünftig Grundrechte einschränken dürfen, forderte der Vorsitzende Lindner nach Beratungen mit den Fachleuten seiner Partei.

Falsch sei auch eine alleinige Orientierung an dem Inzidenzwert von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Dieser bilde das Pandemiegeschehen vor Ort nur unzureichend ab. „Als Auslöser für massive Freiheitseinschränkungen ist eine schwankende Zahl, die auch nur politisch gegriffen ist, nicht geeignet“, so Lindner. Die vorgesehene scharfe Ausgangssperre schließlich sei unverhältnismäßig. Beispielsweise geht vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares keinerlei Infektionsgefahr aus. „Diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst angreifbar“, erklärte Lindner weiter.

Zuvor hatte die Bundesregierung einen Entwurf für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle vorgelegt. Vorgeschlagen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, wie mehrere Medien berichten. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen zudem strenge Kontaktregeln gelten. Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Die Öffnung der meisten Läden soll untersagt werden, ebenso Sport in der Gruppe.

Testpflicht an Schulen

Für Schüler ist eine Testpflicht vorgesehen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Schulen schließen. Es darf aber eine Notbetreuung geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden. Auch die Bundesschülerkonferenz forderte eine bundesweite Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Angesichts der gestiegenen Infektionsgefahr durch die Mutation reichten freiwillige Testangebote nicht aus, sagte Generalsekretär Schramm den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Jede Schülerin und jeder Schüler müsse mindestens drei Mal die Woche in der Schule auf Corona getestet werden, möglichst sogar jeden Tag. Wer den Corona-Test verweigere, solle in den Distanzunterricht wechseln. Schramm erklärte, diese Forderung falle der Bundesschülerkonferenz nicht leicht, aber es gehe darum, das Recht auf Bildung und Gesundheitsschutz möglichst gut zusammenzubringen.

Debatte über Zuständigkeiten der Länder

Bundeskanzlerin Merkel sowie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Müller, und dessen Stellvertreter Söder hatten gestern eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Eilverfahren vereinbart. Dies kann laut den Angaben Müllers bis zu zwei Wochen dauern. Die Pläne stoßen aber nicht in allen Bundesländern auf Zustimmung: Thüringens Bildungsminister Holter sagte im Deutschlandfunk, er befürchte, dass der Bund den Ländern in dieser Frage die Kompetenzen und die Entscheidungshoheit entziehe. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke von der SPD begrüßte das Vorhaben dagegen. Zustimmung kam auch von den Bundestagsfraktionen der Koalition. SPD-Fraktionschef Mützenich sagte ebenfalls im Deutschlandfunk, er glaube, dass es auch in der Bevölkerung eine Mehrheit für ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Brinkhaus unterstützte das Vorhaben ebenfalls.

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Deutschlandfunk   –   11.04.21   –   08:30 Uhr

Diese Nachricht wurde am 10.04.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

 

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