Der FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Notbremse klagen. „Die Ausgangssperren sind in meinen Augen verfassungswidrig. Es bleibt nur der Gang nach Karlsruhe“, so äußert sich Peter Heidt nachdem Bundespräsident Steinmeier das neue Infektionsschutzgesetz am Donnerstag unterschrieben hatte. Die im Gesetz enthaltene Corona-Notbremse sieht bei hohen Infektionszahlen Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr vor.
Peter Heidt, der nach eigenen Angaben unmittelbar selbst von den Rechtsfolgen des Gesetzes betroffen sein werde, ergänzt: „Ein derart massiver Eingriff in die Bürgerrechte ist für mich nicht akzeptabel.“ In Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis liegen die Inzidenzzahlen aktuell über dem Wert von 100, es werden also voraussichtlich in Heidts Wahlkreisen die Ausgangssperren greifen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Der Bundesregierung sei es seit über einem Jahr nicht gelungen, klare und nachvollziehbare Regelungen für den Umgang mit der Pandemie zu finden. Von den Pannen bei der Impfstoffbeschaffung bis zur bis heute fehlenden konsequenten Teststrategie habe die Bundesregierung versagt, so der Wetterauer Bundestagsabgeordnete.
Bereits Anfang des Jahres, als die dritte Welle absehbar war, nachdem die britische Variante bekannt geworden war, hatte die FDP-Bundestagsfraktion Anfang Februar einen Stufenplan vorgelegt, der neben der Inzidenz weitere Faktoren zur Einschätzung der Gefährdungslage berücksichtigt.
„Es ist überhaupt nicht erwiesen, dass Ausgangssperren dazu beitragen, die Fallzahlen messbar zu senken, ganz im Gegenteil legen verschiedene Studien das Gegenteil nahe.“, sagt Heidt. „Eine bloße Orientierung an den Inzidenzen ist meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig.“ Heidt wirft der großen Koalition vor, die Bedenken renommierter Verfassungsrechtler zu ignorieren.
Die Regeln gelten für alle. Also auch für Geimpfte und nach einer durchgemachten Erkrankung nachweislich für eine gewisse Zeit immunisierte Personen. Genauso wie für frisch negativ Getestete. Ein weiterer Punkt, den Heidt kritisiert: „Die Grundlage für Freiheitseinschränkungen kann doch nur da sein, wenn man eine Gefahr für andere darstellt. Wenn diese nicht mehr vorhanden ist, kann es keine Einschränkungen geben.“ Das müsse man berücksichtigen und entsprechende Regeln festlegen.
Dass die Bundesregierung im Gesetz dazu ermächtigt wird, auch neue Verordnungen zu erlassen, die weit über das bis jetzt beschlossene hinausgehen sieht Heidt ebenfalls äußerst problematisch. Aus diesen Gründen wird Peter Heidt jetzt gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
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Pressemitteilung Peter Heidt – 24.04.21 – 07:00 Uhr
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