Christian Lindner zur aktuellen politischen Lage

Wir erkennen an, dass es im neuen Gesetzesentwurf für das Infektionsschutzgesetz Modifikationen gegeben hat, die in die richtige Richtung gehen. Das bestätigt unsere Haltung, dass die Beteiligung des Deutschen Bundestages eine gewisse Qualitätssicherung bietet, im Vergleich zur MPK. Dennoch bleibt bei dem Gesetzesentwurf eine große verfassungsrechtliche Problematik, insbesondere mit der Ausgangssperre. Wir werden entsprechende Änderungsanträge stellen, um das neue Infektionsschutzgesetz auf verfassungsrechtlich sicheren Grund und Boden zu bekommen. Sollte die Bundesregierung unsere Änderungsanträge jedoch ignorieren, behalten wir uns vor, als Abgeordnete der Fraktion im Zweifel gegen die Ausgangssperre in Karlsruhe zu klagen. Mit den jetzigen Vorschlägen zur Schließung der Schulen ab einer Inzidenz von 165 stellt man fest, dass unter diesen Umständen in weiten Teilen Deutschlands die Schulen sofort schließen müssten – zu Leiden der sozialen Kontakte und der Bildungschachen vieler Schülerinnen und Schüler. Es ist nicht klar, weshalb gerade die Inzidenz von 165 gewählt wurde. Die Zahl wirkt willkürlich und aus der Luft gegriffen. Wir brauchen jedoch klare, nachvollziehbare Maßnahmen und keine willkürlichen Grenzwerte.

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