Zum Jahrestag des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion und Vorsitzende des Digitalausschusses Manuel Höferlin:
„Datenschutz ist die Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Menschen in die Nutzung und Verarbeitung persönlicher Informationen. Doch die Datenschutzgrundverordnung wird vielfach als Hemmschuh und nicht als Schlüssel betrachtet. Dabei ist die uneinheitliche Anwendung durch die Datenschutzbehörden das Problem. In Deutschland haben wir mehr Aufsichtsbehörden als Bundesländer. Das stiftet Verwirrung bei der Rechtsanwendung. Als FDP-Fraktion setzen wir uns deshalb für ein nationales Kohärenzverfahren ein. Aufsichtsbehörden sollen bei allgemeinen Fragen und bei Fällen mit länderübergreifender Relevanz zur Zusammenarbeit und Abstimmung verpflichtet werden. Zu berechtigtem Verdruss in der Wirtschaft führt, dass noch immer keine Lösung für einen sicheren internationalen Datentransfer gefunden werden konnte, nachdem das Privacy Shield gekippt wurde. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA müssen daher dringend beschleunigt werden. Daneben fordern wir auch technische Möglichkeiten für mehr Sicherheit, beispielsweise eine zwingende Vorgabe zur Datenverschlüsselung während der Übertragung, einschließlich der Metadaten.“
Quelle:
FDPBT.de – 24.05.21 – 15:30 Uhr