Thüringen: Befugnisse des Zolls im Polizeirecht stärken

FDP-Fraktion setzt sich für Verankerung der Eilzuständigkeit ein

Technik, Polizei, Wagendach, Blaulicht, G20, Kontrolle

Wie reagieren Vollzugsbeamte des Zolls, wenn sie bei einer Routinekontrolle auf eine mit Haftbefehl gesuchte Person treffen? Dann ist polizeiliches Handeln erforderlich. Doch genau dazu sind Zollbeamte in Thüringen bislang nicht befugt. Die FDP-Fraktion setzt sich deshalb im Landtag für eine Änderung des Polizeirechts ein. Zollbeamte sollen künftig auch in Thüringen eine gesetzlich verbriefte Eilzuständigkeit erhalten. Dazu erklärt Dirk Bergner, Innenexperte der Freien Demokraten:

„Thüringen hat es als einziges Bundesland noch nicht geschafft, die Eilkompetenz im Gesetz zu verankern. Das bedeutet, dass Zollbeamte nur das Jedermannsrecht anwenden können. Jemand, der bei einer Straftat angetroffen wird, darf zwar festgehalten werden. Weiterführende Maßnahmen sind den Zollbeamten dagegen nicht möglich. Sie dürfen weder Festnahmen tätigen noch Rauschgift oder Diebesgut sicherstellen.“

Ihre Forderung bringen die Freien Demokraten in ein Verfahren zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ein. Im Rahmen einer von der Fraktion beantragten Anhörung wurde bereits die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft als Anzuhörende vorgeschlagen. „Nun liegt es an den anderen Fraktionen, ob die Anhörung beschlossen wird und eine offene Debatte zu notwendigen Änderungen im Polizeirecht in Gang gesetzt wird“, so Bergner.

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