Senat: Senat darf Immobilien-Vorkaufsrecht nicht mehr zur Spekulation nutzen

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil das Immobilien-Vorkaufsrecht des Senats erheblich eingeschränkt. Demnach darf das Vorkaufsrecht in Gebieten mit Sozialen Erhaltensverordnungen nur noch dann ausgeübt werden, wenn die betroffene Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht der Erhaltensverordnung entspricht. Das Vorgehen auf Basis von Vermutungen über die zukünftigen Absichten des Käufers, der möglicherweise in Zukunft gegen eine solche Erhaltensverordnung verstoßen könnte, ist keine ausreichende Grundlage für die Nutzung eines Vorkaufsrechts. Das BVerwG stellt fest, dass für die Ausübung des Vorkaufsrechts nur die „tatsächlichen Verhältnisse“ zum Zeitpunkt des Kaufs zu berücksichtigen sind (https://www.bverwg.de/pm/2021/70). Andere Vorkaufsrechte (§ 24ff BauGB) sind nicht betroffen, also beispielsweise Vorkaufsrechte bei baulichen Missständen, in städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder zur Vorbeugung des Hochwasserschutzes.

Beispielfoto Apartments – Bild von Pexels auf Pixabay

In Hamburg nutzt der Senat das durch das Urteil betroffene Vorkaufsrecht seit 2017 (vgl. Bürgerschafts-Drs. 21/11139 S. 2). Bis zum Sommer 2021 hatte der Senat im Zuge dieses Programms „30 Objekte mit 361 Wohn- und 29 Gewerbeeinheiten zu einem Gesamtentschädigungswert in Höhe von rund 99,5 Millionen Euro erworben“, die meisten darunter im Bezirk Altona (vgl. Bürgerschafts-Drs. 22/4805).

Die Stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Katarina Blume erklärt:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Ohrfeige für den Senat. Ich begrüße, dass der Senat nun nicht mehr zulasten von Immobilienkäufern mit Steuergeldern auf dem Immobilienmarkt spekulieren darf. Es ist höchst bedenklich, wenn bei einem Verkauf einer Immobilie Spekulationen über mögliche Absichten des Käufers vorgenommen werden und diese zur Grundlage einer faktischen Enteignung werden. Das Vorgehen des Senats war mit 100 Millionen Euro teuer und sinnlos, denn er verfügt in Gebieten mit Sozialen Erhaltensverordnungen über zahlreiche Steuerungsmöglichkeiten zum Schutze der Mieter. Mit dem Geld der Steuerzahler sollte der Senat besser in den Neubau von Wohnungen investieren. Mit 100 Millionen Euro hätte der Senat vielen Menschen in Hamburg eine attraktive neue Wohnung bauen können. Der Senat wäre also sehr gut beraten, an der Erreichung seiner Ziele beim Wohnungsbau zu arbeiten, anstatt selbst im Immobilienmarkt mit spekulativen Maßnahmen einzugreifen.“

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