- Weiterer Staatsanwalt vom Dienst suspendiert
- Hat sich Alexander B. ein System aufgebaut?
- Freie Demokraten stellen Dringlichen Berichtsantrag
WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat nach jüngsten Enthüllungen im Frankfurter Justizskandal von der Landesregierung eine offensivere und öffentliche Aufklärung gefordert. „Es stellt sich die Frage, ob sich Alexander B. ein System aufgebaut hat“, erklärt Schardt-Sauer. Der Hessische Rundfunk hatte heute berichtet, dass nach Oberstaatsanwalt Alexander B. ein weiterer Staatsanwalt, ein Mitarbeiter B.s, vom Dienst suspendiert worden sei. B. steht bekanntlich unter Verdacht, überteuerte Gutachten in Auftrag gegeben und daran selbst verdient zu haben. „Eine transparente und energische Aufklärung ist unabdingbar, denn es darf nicht der Hauch eines Zweifels an der Redlichkeit der Justiz sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehenbleiben. Dies ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und all der Mitarbeiter in der Justiz, und die Wahrung des Ansehens unseres Rechtsstaates erfordert es.“
Schardt-Sauer erinnert daran, dass seit dem Bekanntwerden des Skandals um Alexander B. bereits knapp eineinhalb Jahre vergangen sind. „Die Justizministerin muss erklären, warum es so lange gedauert hat, bis der zweite Staatsanwalt vom Dienst suspendiert wurde und wie lange im Ministerium schon bekannt ist, dass auch gegen diesen Mann ein Verdacht besteht. Nicht auszuschließen, dass man sich zu lange allein auf B. fokussiert hat. Ebenso muss sie sagen, was diesem Beschuldigten konkret vorgeworfen wird“, fordert Schardt-Sauer.
Die Freien Demokraten haben daher heute einen Dringlichen Berichtsantrag eingereicht, der im Rechtspolitischen Ausschuss des Landtags beantwortet werden soll. Damit wollen sie auch in Erfahrung bringen, gegen wie viele Staatsanwälte, die der ehemaligen Zentralstelle für Medizinstrafrecht in Frankfurt angehörten, derzeit ermittelt wird und inwiefern von einer Zusammenarbeit der beschuldigten Staatsanwälte auszugehen ist.