Thüringen: Corona-Maßnahmen nicht verschärfen, sondern lockern

Freie Demokraten fordern, die Corona-Verordnung am tatsächlichen Infektionsgeschehen auszurichten

Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag lehnen die geplante Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab. „Es ist vielmehr geboten, die Zutrittsbeschränkungen in einzelnen Bereichen zu lockern, insbesondere im örtlichen Einzelhandel sowie bei den körpernahen Dienstleistungen. Ein solches Vorgehen ist nicht nur durch das Infektionsgeschehen gedeckt, sondern auch durch einschlägige Gerichtsbeschlüsse“, sagt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten. „Der Ministerpräsident sollte nicht länger kneifen und das chaotische Pandemie-Management seiner Regierung endlich der Lebenswirklichkeit sowie der Rechtsprechung anpassen.“

Im Dezember hatte die Thüringer Landesregierung noch erklärt, die 2G-Regel im Einzelhandel nicht wie in Niedersachsen aufheben zu können, da im Freistaat die Inzidenzwerte höher seien. Mittlerweile hat Thüringen nicht mal halb so hohe Inzidenzwerte wie Niedersachsen; noch dazu ist das Infektionsgeschehen bundesweit am geringsten. „Doch was plant die Minderheitsregierung? Statt die Maßnahmen zu lockern, möchte sie die Auflagen ab kommender Woche weiter verschärfen. Diese Logik ist nicht nachvollziehbar!“, resümiert Kemmerich. „Jede einzelne Maßnahme muss immer wieder daraufhin überprüft werden, ob sie sowohl geeignet, erforderlich als auch verhältnismäßig ist, um die Pandemie zu bekämpfen. Werden derartige Entscheidungen dagegen nach Gutsherrenart gefällt, spaltet dies unsere Gesellschaft weiter.“

Die Absicht von R2G, auf dem Verordnungsweg 2G-Plus in der Gastronomie durchzusetzen, ist nicht wissenschaftlich untersetzt. Seitens des Robert-Koch-Instituts gibt es keine belastbaren Daten, nach denen Restaurants eine besondere Infektionsquelle darstellen. „2G-Plus bricht nicht die Pandemie, aber dafür einer gesamten Branche das Genick“, so Kemmerich.

Nach niedersächsischem Vorbild gilt es außerdem, die 2G-Regel im stationären Einzelhandel außer Kraft zu setzen. Einzelhandelsgeschäfte sind keine Infektionsherde. Dank Hygienekonzepten und durch das Tragen von FFP2-Masken ist das Infektionsrisiko derart abgesenkt, dass es nahezu vernachlässigt werden kann. Das hat unter anderem das OVG Lüneburg festgehalten. „Ohnehin findet der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte im von der 2G-Regelung nicht umfassten Lebensmittelhandel statt. Es gibt also überhaupt keinen Grund, die Ungleichbehandlung der Branchen aufrechtzuerhalten“, hält Kemmerich fest. Gleiches gilt für die Frisör- und Kosmetikbranche.

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