Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen

Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont – wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.
In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.
Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.
Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.
Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.
„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.
Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.
Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.
Hintergrund: Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zur heutigen Sitzung
Antrag
der Fraktion der FDP/DVP
Entschließung zu der Regierungsinformation durch den Ministerpräsidenten über
die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 24. Januar 2022 über weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie sowie über deren Umsetzung im Land.
Der Landtag wolle beschließen,
I. festzustellen:
1. dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung nicht in Betracht kommt;
2. dass es sinnvoll ist, die Anzahl der Geimpften insbesondere unter den vulnerablen Personengruppen und dem Personal in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen und im Gesundheitsbereich mit Nachdruck zu erhöhen;
3. dass er die unzureichende Kommunikationsstrategie der Landesregierung im Hinblick auf aktuelle Anpassungen kritisiert, wie die Gültigkeit des G-Status bei Genesenen und mit Johnson & Johnson Geimpften, die bei Bürgerinnen und Bürgern zu erheblichen Verärgerungen und Verunsicherungen geführt hat;
4. dass er das Urteil des VGH vom 21.01.2022 begrüßt, wonach die weitreichenden Einschränkungen für Ungeimpfte durch die Entkopplung der Alarmstufe II von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz dem Infektionsschutzgesetz des Bundes widersprechen;
5. dass er die Ankündigung der Landesregierung begrüßt, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr in der neuen CoronaVerordnung zu verankern;
II. die Landesregierung zu ersuchen,
1. die Corona-Maßnahmen vorrübergehend wieder am vierstufigen Systems der Corona-VO §1 Abs.2 auszurichten, das sich an den Hospitalisierungen orientiert;
2. eine „Exit-Strategie“ der Corona-VO für den Übergang zur endemischen Lage zu entwickeln;
3. die Impfoffensive im Land weiter auszuweiten, um Impflücken zu schließen und insbesondere Mobile Impfzentren (MIZ) mit der Booster-Impfung von vulnerablen Personengruppen (insbesondere in Pflegeheimen) zu beauftragen;
4. die Datenqualität über den Impfstatus von Personal und Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen im Land zu verbessern;
5. die Studierfähigkeit des laufenden Wintersemesters an den Hochschulen im Land sicherzustellen mit einer verbindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung des Präsenzsemesters und praktikablen, rechtssicheren Möglichkeiten für Onlineprüfungen, die infektionsschützende Leistungserbringungen ermöglichen;
6. die Stichtagsregelung zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe zu überprüfen und dabei eine mit anderen Bundesländern einheitliche und unternehmensfreundliche Auslegung der Regularien zu gewährleisten;
7. die Corona-Sperrstunde beginnend um 22.30 Uhr für gastronomische Betriebe für alle Hospitalisierungsstufen der Corona-Verordnung abzuschaffen;
8. die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel aufzuheben;
9. die Lizenz zur Nutzung der luca App nicht zu verlängern und die Fortentwicklung der Corona-Warn-App (CWA) kurzfristig zu prüfen;
10. bei der Kontaktnachverfolgung von Infizierten vulnerable Gruppen und Angehörige kritischer Infrastruktur anhand eindeutiger Kriterien zu priorisieren und ansonsten einzustellen;
11.die Regel für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zu verstetigen wonach sie mit ihrem Schülerausweis auch einen Testnachweis erbringen und damit Zugang zu Freizeitaktivitäten, Sport und Musikunterricht haben;
12.außerschulische Bildungsangebote sowie Amateursport in Sportstätten und Sportanlagen in jeder Stufe durch einen 3G-Nachweis zuzulassen und ehrenamtliche und hauptamtliche Sport- und Übungsleiter hinsichtlich der 3GNachweispflicht gleichzustellen;
13.die Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Patientenversorgung zu bewerten und Ermessensspielräume unter der Maßgabe größerer zeitlicher Übergangsregelungen und Ausnahmeregelungen zu definieren;
14.Vorgaben zu entwickeln wonach der Nachweis einer Genesung (analog dem Nachweisregime der Schweiz) durch einen geeigneten Antikörpertest nachzuweisen ist;
15.eine Priorisierung für die Durchführung von PCR-Tests festzulegen, die
vulnerable Gruppen und Beschäftigte insbesondere in Gesundheitseinrichtungen und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten bevorzugt;
16. Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene inzidenzunabhängig abzuschaffen;
17. beim Erlass von Corona-Verordnungen die Regelung des § 3 Abs. 1 S. 2 ERlIfSMG BW, wonach die Zuleitung an den Landtag so frühzeitig stattfinden soll, dass eine Befassung des Landtags vor der Verkündung möglich wäre, ernsthaft zu berücksichtigen und von der Praxis automatischer Notverkündungen Abstand zu nehmen;
25.01.2022
Dr. Rülke und Fraktion
Begründung
Die unzureichende Impfquote ist ein wesentliches Element für die derzeit sehr
angespannte Lage. Hier gilt es, in den kommenden Wochen alles dafür zu tun, die
Impfquote insbesondere bei den vulnerablen Personengruppen zu verbessern. Die
angestrebten Maßnahmen müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Es ist unser aller Ziel, die derzeitige Omikron-Welle zu brechen. Der Schutz vulnerabler Personengruppen und der kritischen Infrastruktur müssen in den nächsten Wochen imFokus aller Bemühungen stehen.
Die Kommunikation der Corona-Regeln durch die Landesregierung ist katastrophal und sorgt weiterhin für erhebliche Verärgerung in Baden-Württemberg. Die neuerdings durch das RKI bzw. PEI veröffentlichten neuen Regelungen, z.B. zur Verkürzung des Genesenstatus oder der benötigten Zweitimpfung zur Grundimmunisierung beim Impfstoff von Johnson & Johnson, wurden erst Tage später durch die zuständigen Ministerien im Land kommuniziert. Die Landesregierung versteckt sich hinter dem Bund anstatt selbst ihre Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Die Landesregierung ist daher dringend aufgefordert, mehr Professionalität zu zeigen. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen mehr Transparenz und Planbarkeit, statt operativer Hektik.
Nach dem VGH-Urteil vom 21.01.2022 muss die willkürliche Corona-Politik der Landesregierung ein Ende haben. Die Zeiten, in denen sich die Ereignisse in der Pandemie in kürzester Zeit überschlagen haben, sind längst vorbei. Es besteht kein Bedürfnis mehr, die Corona-Verordnungen übereilt in Kraft treten zu lassen. Dass derartige Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Kurzfristig per Notverkündung erlassene Verordnungen am Parlament vorbei, müssen deshalb der Vergangenheit angehören
Ein angemessener Gesundheitsschutz ist in Zeiten der Pandemie unerlässlich. Die Freien Demokraten sprechen sich seit langer Zeit für die verpflichtende Nutzung wirksamer FFP2-
Masken aus. Bei der Testung der Bevölkerung durch derzeit begrenzt verfügbare PCRTests müssen vulnerable Gruppen und pflegende Beschäftigte bevorzugt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen
Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die
Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Das
Wirtschaftsministerium muss sich hier mehr für die Unternehmen im Land einsetzen statt
einen Kurs der Risikovermeidung zu gehen.
Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts müssen auch in BadenWürttemberg das Einkaufen ohne 2G-Zugangshürden in allen Einzelhandelsgeschäften
möglich werden. Wir laufen sonst v.a. in Grenzregionen auf einen Einkaufstourismus zu,
bei dem unsere Unternehmen das Nachsehen haben, weil sie strengeren Auflagen
unterliegen. Damit würde endlich auch der wissenschaftlich gesicherten Tatsache
Rechnung getragen, dass der Einzelhandel in der Pandemie kein Infektionstreiber war und
ist. Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser
symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben.
Ein einfacher und niederschwelliger Zugang zu Freizeitaktivitäten und insbesondere Sport
durch den Nachweis mit Schülerausweis für 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler
ist wichtig. Dass diese Regel immer nur für einen Monat gilt, frustriert Kinder, Jugendliche
und Eltern, die in dieser Zeit durch das regelmäßige Testen maßgeblich zur
Pandemiebekämpfung beitragen.
Es ist zwingend notwendig, dass sich die Coronapolitik im Land an klaren Faktoren
bemisst, die für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, rechtskonform und an der
Belastbarkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sind. Außerdem muss nun eine
transparente Exit-Strategie für den Übergang in die Endemie verabschiedet werden.