Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums nutzen erst 12 von 99 Amts-, Land- und Oberlandesgerichte im Freistaat die elektronische Prozessakte in Zivilsachen. 27 Gerichte verfügen noch immer nicht über ein funktionierendes WLAN-Netz. Dazu der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag Dr. Helmut Kaltenhauser:
„Die Defizite bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz sind enorm. Von der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtverkehrs und der elektronischen Akte sind wir im Freistaat meilenweit entfernt. Die Staatsregierung hat der Digitalisierung der Fachverfahren keine Priorität eingeräumt. Denn seit der erfolgreichen Pilotierung der E-Akte im Oktober 2016 am Landgericht Landshut haben nur elf weitere Gerichte elektronisch umgestellt. Diese Bilanz ist erschreckend.
Die Staatregierung muss jetzt endlich handeln und alle Digitalisierungsaufgaben in einem Ministerium mit mehr Kompetenzen und mehr Mitspracherecht insbesondere bei Budgetvergaben bündeln. Die jetzige Koordinationsfunktion des Digitalministeriums funktioniert nicht. Daher wird der Freistaat auch die Frist zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) – bis Ende des Jahres müssen alle Verwaltungsdienstleistungen digital zugänglich sein – nicht mehr schaffen.“