Letzte Widerstandsversuche Kretschmanns beerdigt
Zur Meldung, wonach die Landesregierung in Baden-Württemberg die im neuen Infektionsschutzgesetz angelegte Übergangsfrist nutzen will, bis zum 2. April noch an zusätzlichen Maßnahmen festzuhalten und der lautstarken Kritik des Ministerpräsidenten an den neuen Regeln, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:
„Dass der Landesregierung die verabschiedeten Anpassungen im Infektionsschutzgesetzes nicht gefallen, wundert mich nicht. Sie entziehen der Regierung den allumfassenden Instrumentenkasten, mit dem sie die Bevölkerung weiter in ihren Grundrechten einschränken kann.
Ich begrüße sehr, dass der Bund Ministerpräsident Kretschmanns Corona-Aktionismus Grenzen setzt. Der Ministerpräsident hat viel zu oft danebengegriffen, um Handlungsfreiheit zu verlangen. Kretschmann hat vor Gerichten immer wieder Schiffbruch erlitten: So erwies sich seine 800-Quadratmeterregel für die Öffnung des Einzelhandels als Schnapsidee und wurde sofort von Gerichten kassiert, ebenso die Ausgangssperre für Baden-Württemberg Marke Eigenbau oder die halsstarrige Weigerung, sich an seinen eigenen Stufenplan zu halten.
Mit den verabschiedeten Anpassungen aus Berlin haben die Länder ausreichend Mittel zur Hand, bei steigenden Fallzahlen durch neue Varianten oder bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems mit entsprechenden Einschränkungen zu reagieren. Wir sind absolut dafür, die vulnerablen Gruppen zu schützen und einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Doch jetzt ist es Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“