Brandenburg: zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Hans-Peter Goetz:

Hans-Peter Goetz
Hans-Peter Goetz (FDP)

„Nur der informierte Bürger kann seine Grundrechte und -freiheiten vollständig wahrnehmen. Einen in der 5. Wahlperiode von der FDP-Fraktion mit Unterstützung der Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und verstärkten Nutzbarkeit von Daten auch für wirtschaftliche Entwicklungen lehnte die damalige rot-rote Regierung ab. Seither fällt Brandenburg zurück. Desto verheerender ist die von der Landesdatenschutzbeauftragten für die Jahre 2020 und 2021 festgestellte Entwicklung, dass Behörden bei Anfragen von Bürgern zunehmend mauern.

Die Landesregierung ist aufgefordert, die Landesdatenschutzbeauftragte zum Beispiel durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken. Der Innenminister hat die Aufgabe, auch über die Kommunalaufsicht Rechtstreue der Brandenburger Behörden verstärkt durchzusetzen.“

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