Thüringer Landtag hat die Rechte der FDP-Gruppe teilweise verletzt

Thomas L. Kemmerich: Verfahren vorm Verfassungsgericht hat einen guten Ausgang genommen

Der Thüringer Landtag hat die Rechte der Gruppe der FDP teilweise verletzt. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof heute per Urteil festgestellt. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten:

Thomas L. Kemmerich
Thomas L. Kemmerich

„Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechte unserer Parlamentarischen Gruppe gestärkt. Wie das Gericht in der Urteilsbegründung ausführt, ist bereits im Verfahrensverlauf der vom Landtag geminderte Personalkostenzuschuss nachgebessert worden. Auslöser war eine von uns beantragte einstweilige Anordnung. Das war bereits ein großer Erfolg. Heute ist zusätzlich eine Nachbesserung bei der Ausgestaltung der Aktuellen Stunden erfolgt. Wenn man noch dazu bedenkt, dass im Landtag anfangs sogar bestritten wurde, dass wir überhaupt das Recht zur Bildung einer Parlamentarischen Gruppe haben, hat das Verfahren einen für uns guten Ausgang genommen.“

Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat mit dem von ihr angestrengten Organstreitverfahren für Rechtssicherheit gesorgt. Sie plant keine weiteren juristischen Schritte. „Wir leisten seit unserem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag eine konstruktive Sacharbeit aus der Opposition heraus und zeigen Alternativen zum Regierungshandeln von R2G auf. Das ist es, was die Menschen von uns erwarten, und genau darauf werden wir uns weiterhin konzentrieren“, so Kemmerich.

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