Mecklenburg-Vorpommern – DOMKE: Frist für Grundsteuererklärung ist maximal bürgerunfreundlich, eine Verlängerung muss her

In weniger als 100 Tagen sollen allein in M-V für 1,2 Millionen Grundstücke die Steuererklärung abgegeben sein. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine zu kurze Fristsetzung. In der vergangenen Landtagssitzung forderten die Freien Demokraten deshalb, spätere Abgaben nicht zu sanktionieren und mindestens ein halbes Jahr die Abgabefrist zu verlängern. Dieser Antrag wurde von Rot-Rot abgelehnt. Nun ist das eingetreten, was vorhergesagt wurde: die Grundsteuererklärung lässt viele Bürger verzweifeln. Der Steuerzahlerbund in MV fordert deshalb verlängerte Abgabefristen. Dazu heißt es vom finanzpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:

Rene Domke
Rene Domke

„Wir haben es vorhergesehen, aber keiner aus den Regierungsfraktionen wollte es hören. Auch nicht Finanzminister Geue, der lapidar darauf verwies, dass es schon funktionieren werde. Und was ist die Realität? Unmut, Verzweiflung bei vielen Grundstückseigentümern des Landes und immer lautere Kritik. Die Zeit ist zu knapp, das Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu kompliziert, das ist die Wirklichkeit, die wir mit unserem Antrag „Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen – zeitliche Missverhältnisse zwischen Verwaltung und Erklärungspflichtigen anerkennen und sanktionslose Karenzzeiten gewähren“ gern verhindert hätten. Genau dazu sollte der Landtag die Landesregierung auffordern. Dies scheiterte allerdings an Rot-Rot. Man hatte selbst viel zu lange gebraucht, die Reform nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im April 2018 zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Ausbaden müssen es jetzt die Bürgerinnen und Bürger.“

„Unterstützung vom Land für seine Bürger beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung? Bisher jedoch Fehlanzeige. Bürgerfreundlich ist das nicht, eher ein Armutszeugnis der rot-roten Landesregierung. Dabei verfolgt selbst unser Bundesfinanzminister die Entwicklung schon mit Sorge, wie er kürzlich in einem FAZ-Interview sagte. Das sollte auch Minister Geue zu denken geben.“

„Uns Freien Demokraten geht es darum, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes mehr Zeit für ihre Verpflichtungen im Rahmen der Grundsteuerreform bzgl. der Grundsteuererklärung einzuräumen, ohne dass ab 01.11.2022 eine Nichtabgabe sanktioniert wird. Ins gleiche Horn bläst jetzt auch der Steuerzahlerbund Mecklenburg-Vorpommern, der die Landesregierung aufgefordert hat, sich für eine deutliche Verlängerung der Abgabefrist auf Bundesebene einzusetzen.“

„Der Weg muss sein, Druck vom Kessel zu nehmen. Denn Fakt ist, dass die Finanzämter den Berg an Erklärungen ohnehin nur sukzessive abarbeiten können. Insofern spricht überhaupt nichts gegen einen großzügigen Umgang mit Fristverlängerungsanträgen oder einer Nachsichtigkeit bei Verfristungen.“

„Aber auch beim Verfahren selbst sollte mit Kritik nicht gespart werden. Wir von der FDP-Fraktion halten es für bürokratisch, intransparent, aufwendig und schwerfällig. Bedauerlicherweise hat sich Mecklenburg-Vorpommern dafür entschieden, das Bundesmodell zu übernehmen. Wäre es nicht besser, wenn die Grundsteuer anhand der Katasterdaten von der Gemeinde direkt berechnet und erhoben werden könnte? Ein bürgernahes Amt, eine Berechnung, ein Bescheid und nur ein Verwaltungsverfahren könnte die Zukunft einer einfachen, selbst berechenbaren Grundsteuer sein. Wir werden nicht müde werden, eine echte Reform voranzubringen, die ein unbürokratisches, unkompliziertes Verfahren zum Ziel hat und damit auch weniger Aufwand und Kosten verursacht. Es bringt ja nichts, wenn ein immer größer werdender Teil der Steuer gleich wieder für die komplizierte Verwaltung verschwendet wird.“

 

Zum FDP-Antrag „Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen – zeitliche Missverhältnisse zwischen Verwaltung und Erklärungspflichtigen anerkennen und sanktionslose Karenzzeiten gewähren“ geht es hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert