Stadt Pforzheim sollte alle Rechtsmittel ausschöpfen, um unsägliche Bedrängung mit Auflagen versehen zu können
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Stadt Pforzheim, den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht, um eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zu erreichen, der Auflagen für Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen als rechtswidrig beurteilt hat.
„Ich bin enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der die aus meiner Sicht richtigen Auflagen der Stadt Pforzheim zum Schutz Hilfesuchender bei Schwangerschaftskonflikten nun als rechtswidrig beurteilt hat. Ich habe mir selbst mehrfach ein Bild vor Ort gemacht und die betroffene Beratungsstelle tatkräftig unterstützt, eine Lösung zu finden, die einerseits das Recht auf Versammlungsfreiheit achtet, andererseits die Hilfesuchenden und Mitarbieter vor der Übergriffigkeit der Fundamentalisten beschützt, die die Menschen 40 Tage am Stück mit Kindersärgen und Grabkreuzen bedrängen. Ich fordere die Stadt Pforzheim deshalb auf, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, um die Zulassung einer Revision zu erwirken. Die Vorinstanz hat nämlich zu Gunsten der Hilfesuchenden entschieden und nicht im Sinne derer, die Menschen in einer schwierigen Lebenssituation mit perfiden Methoden einschüchtern wollen. Das bedeutet für mich, dass im Falle einer Revision die Karten neu gemischt werden und ein letztinstanzliches Urteil hoffentlich die Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden stärker gewichtet als das Recht auf 40-tägige Bedrängung durch die religiösen Fanatiker