Thüringen – Grundrechte von psychisch Kranken werden gewahrt, Rechtssicherheit für Mediziner wird geschaffen

Auf Initiative der FDP beschließt der Thüringer Landtag zwei Gesetzesänderungen

Der Thüringer Landtag hat heute die Neufassungen zweier als verfassungswidrig anzusehender Gesetze beschlossen. Sowohl das Thüringer Gesetz für psychisch kranke Personen (ThürPsychKG) als auch das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz (ThürMRVG) wurden neu geregelt. Die Gesetzentwürfe waren von den Freien Demokraten angesichts der jahrelangen Untätigkeit der Landesregierung vorgelegt worden.

Robert-Martin Montag Robert-Martin Montag
Robert-Martin Montag

Bereits im Jahre 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bestimmte Freiheitseinschränkungen – Fünf-Punkt- und Sieben-Punkt-Fixierungen – bei untergebrachten Personen erst vorgenommen werden dürfen, wenn ein Richter über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entschieden hat. Alle anderen Bundesländer passten daraufhin ihre Gesetze an.

„Wir Freie Demokraten sind als Rechtsstaatspartei der Einhaltung von Recht und Gesetz besonders verpflichtet. Die Gesetzesänderungen schaffen einerseits mehr Rechtssicherheit für medizinisches Personal und verhindern andererseits, dass die Grundrechte der Betroffenen unzulässig eingeschränkt werden“, erklärt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. „Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte in Thüringen.“

Außerdem setzte die FDP durch, dass in beiden Gesetzen Hinweise auf ein richterliches Überprüfungsrecht sowie Regelungen zu umfassenden Dokumentations-, Überwachungs- und Betreuungspflichten aufgenommen wurden.

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