Baden-Württemberg – Fischer: Umsetzung des Betreuungsgesetzes auf Landesebene ist ein Armutszeugnis

Land lässt Betreuungsvereine mit mehr Aufgaben und unklarer Vergütung im Regen stehen

Zur Debatte um die Ausführung des Betreuungsgesetzes sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

Rudi Fischer
Rudi Fischer

„Haupt- und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, und damit auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit der Gesetzesnovelle werden diese Akteure gestärkt. Doch das Land lässt Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden mit mehr Aufgaben und völlig ungeklärter Vergütung im Regen stehen.

Statt sauber kalkulierter Vorausberechnungen und einer entsprechenden Verankerung im Haushalt schiebt die Landesregierung die finanzielle Umsetzung auf einen Haushaltsreserveposten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns.

Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett verschlafen. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes steht das Land nun vor einer völlig ungeklärten Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen. Das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

 

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