Der Thüringer Landeshaushalt 2023 soll erst zu Jahresbeginn in zweiter Lesung beschlossen werden. Das fordern die Freien Demokraten im Thüringer Landtag. Dadurch bleiben notwendige Anhörungsfristen der kommunalen Spitzenverbände gewahrt.
„Die Verfassung gebietet Halt – und einen Ausweg! Lieber ein verspäteter Haushalt als ein schlechter Haushalt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, sagt Thomas L. Kemmerich. „Jetzt rächt sich das Taktieren der regierungstragenden Fraktionen, die konstruktive Gespräche mit der Opposition immer wieder hinausgezögert haben. Dass mittlerweile sogar die Landtagsverwaltung verfassungsrechtliche Bedenken am Last-Minute-Stil anmeldet, ist eine Ohrfeige für Rot-Rot-Grün.“
Die Verfassung des Freistaats Thüringen sieht die vorläufige Haushaltsführung als legitim vor (Artikel 100). Auch ohne bestätigten Haushaltsplan können notwendige Ausgaben getätigt sowie Investitionen fortgesetzt werden.
Für die FDP steht auch das ordnungsgemäße Stattfinden der für diesen Dienstag geplanten Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in Frage. Sofern kurzfristig zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt werden, ist deren fundierte Kenntnisnahme und Prüfung eventuell nicht in der gebotenen Qualität möglich.