Baden-Württemberg – Haußmann: Haushalt des Landtags ist handlungsfähig und demokratiefest

Krise als Chance für eine moderne Verwaltung nutzen

In der Beratung des Haushalts des Landtags enthalten sind die Ausgaben für die Mitglieder des Landtags und für die Landtagsverwaltung sowie die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und die Bürgerbeauftragte des Landes.

Dazu sagt von der FDP/DVP-Fraktion der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann:

Jochen Haußmann
Jochen Haußmann, FDP/ DVP Fraktion

Zunächst gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Landtags und der Landeszentrale für politische Bildung. Sie alle tragen ihren Teil dazu bei, das Gedankengut der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Bewusstsein der Bevölkerung zu fördern und zu festigen. Nie war das so wichtig wie heute!

Nach zwei Jahren Pause freuen wir uns, dass wir seit Sommer wieder Besuchergruppen im Landtag haben, an dieser Stelle danke ich dem Besucherdienst für die hervorragende Betreuung unserer Gäste im Landtag.

Das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen des 70jährigen Gründungsjubiläums des Landes Baden-Württemberg. 1952 startete die Verwaltung mit bescheidensten Mitteln – mit 3 Frauen, 4 Männer, 3 Schreibmaschinen und 2 Telefonen. Diese Erinnerung an das Gründungsjahr unseres Bundeslandes sollten wir zum Anlass einer umfassenden Aufgabenkritik nehmen. Zum Beispiel halten wir die Bürgerbeauftragte des Landes für entbehrlich, weil wir schon 154 Mitglieder des Landtags als Bürgerbeauftragte haben.

Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Abgeordneten selbst. Wir wollen, dass der Landtag auch bei sich selbst spart. Aktuell hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr als die eigentliche Sollgröße. Das im Frühjahr von Grünen, CDU und SPD beschlossene Wahlrecht wird für eine weitere Aufblähung des Landtags sorgen. Wir wollen dem gegensteuern und haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wahren soll, indem die Wahlkreise und damit die Direktmandate auf die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduziert werden. Hierfür schlagen wir vor, aus 70 Direktmandaten nur noch 38 zu machen. Das entspricht einerseits dem Vorschlag des Sachverständigen Joachim Behnke, der ca. 40 Wahlkreise für geeignet befunden hat, um die Parlamentsgröße wirksam zu begrenzen und verhindert andererseits kleinteilige Diskussionen über Wahlkreiszuschnitte. Der Einspareffekt für die Mitglieder des Landtags und die Landtagsverwaltung wäre erheblich.“

 

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