BERLIN: Sebastian Czaja zu den Bußgeldverfahren in Berlin aufgrund abgelaufener Ausweise

Sebastian Czaja
Sebastian Czaja

„Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht dafür bestraft werden, wenn unsere nicht funktionierende Verwaltung ihre Pflicht nicht erfüllen kann. Es kann auch nicht sein, dass man als Kunde erst einmal Widerspruch einlegen muss, weil das Amt nicht funktioniert. Hier muss eine einfache Lösung gefunden werden, die Ämter müssen kulant sein. Jeder sollte sich im Falle eines ablaufenden Ausweises schnell um einen Termin bemühen. Sollte dieser nicht vor Ablauf des Ausweises möglich sein, muss es eine Schonfrist von bis zu 6 Monaten geben. Bereits einkassierte Bußgelder sollen umgehend zurückgezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen Verwaltungsversagen noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Dieser Missstand muss umgehend geheilt werden.“

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