Schleswig-Holstein – Annabell Krämer zu TOP 9 „Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel“

In ihrer Rede zu TOP 9 (Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

Annabell Krämer
Annabell Krämer

„Bevor man sich für ein neues Familienmitglied in Form eines Haustieres entscheidet, sollte man sich fragen, woher das Tier kommt. Insbesondere bei Hunden gerät man im Internet bei der Suche oft an einen illegalen Händler. Zu erwerbende Welpen sind hier häufig zu jung, traumatisiert oder krank.

Ein verantwortungsvoller Züchter unterstützt keine Spontankäufe! Vielmehr gibt es hier teilweise lange Wartelisten – der verantwortungsvolle Züchter möchte den Interessenten kennenlernen und einiges über das neue Umfeld seines Tieres in Erfahrung bringen. Viele unüberlegt während der Pandemie angeschafften Tiere wurden bereits im Tierheim abgegeben oder ausgesetzt. Unsere Tierheime sind überfüllt. Um die verantwortungsvollen Züchter, Händler und die hervorragende Arbeit unserer Tierheime geht es bei dem uns vorliegenden Antrag jedoch nicht. Es ist der Online-Handel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem Missbrauch ausgeliefert!

Die Große Koalition im Bund wollte in der vergangene Legislatur Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierbörsen, im Internet und Versandhandel vorlegen. Dies ist leider nicht passiert. Die GroKo hat in der letzten Legislaturperiode nicht geliefert, aber ich gestehe ein, dass mir auch der Koalitionsvertrag der Ampel nicht weit genug geht. Nun soll eine verpflichtende Identitätsprüfung für Tierverkäufe auf Online-Plattformen sowie die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden. So soll der illegale Handel mit Welpen weiter erschwert und möglichst unterbunden werden. Diese Pflicht bräuchten wir jedoch auch für Katzen. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere.

Warum diese Ausnahmen für Heimtiere? Viele Tierschutzvereine aus dem Ausland haben nur über ihre Website die Möglichkeit, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannter, gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen. Dann ist auch die Überprüfung der legalen Tiervermittlung sichergestellt. Somit ist es an der Zeit, dass wir von Schleswig-Holstein unsere Forderung auf eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels erneuern. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierte Zoohandlung sind schon lange nicht mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres geht. Auch die Tierheime haben vermehrt Probleme, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen.

Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig und gefährdet das Tierwohl. Die Lieferung von kranken oder sogar beim Transport gestorbenen Tieren ist leider keine Seltenheit. Die Leidtragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber auch die zum größten Teil im guten Glauben agierenden Käufer.

Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Sei es der Handel von geschützten Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder aber die fehlende Impfung. Auch der Käufer macht sich in solchen Fällen strafbar. Unkenntnis schützt hier vor Strafe nicht. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ‚Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.‘ Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

Grundsätzlich muss gelten: Die Entscheidung zur Anschaffung eines Haustieres sollte wohlüberlegt sein. Ein Hund oder eine Katze bindet für viele Jahre, muss bei der Urlaubsplanung einbezogen werden, ist ein Kostenfaktor und benötigt viel Zeit und Zuneigung. Corona und der Ukraine-Krieg haben dazu geführt, dass unsere Tierheime überfüllt und die Unterbringungs- und Versorgungskosten massiv angestiegen sind. Seit Jahren fordere ich für unsere Tierheime eine Betriebskostenunterstützung seitens des Landes. Weder CDU noch die Grünen wollten dies in der Jamaika-Koalition unterstützen. Ich hoffe sehr, dass hier aufgrund der noch brenzligeren Situation als in den vergangenen Jahren ein Umdenken stattgefunden hat und bitte die Landesregierung, über die Nachschiebeliste zum aktuellen Haushalt in die institutionelle Förderung der Tierheime einzusteigen.“

 

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