Das Ende der Maskenpflicht in Fernzügen und im ÖPNV wird von der FDP Saar begrüßt. Umso unverständlicher sei, dass im Infektionsschutzgesetz an der Maskenpflicht in Kliniken, Praxen und Alten- und Pflegeheimen festgehalten werde.
Der stellvertretende FDP-Landeschef Dr. Helmut Isringhaus erklärte, man solle jetzt endlich akzeptieren, dass wegen der Corona-Endemie keine besonderen Schutzmaßnahmen mehr erforderlich seien, also auch keine Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen und anderen Einrichtungen. Selbst das RKI habe die derzeitige Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als moderat eingeschätzt.
Isringhaus: “Es ist höchste Zeit, das Infektionsschutzgesetz aktuell zu ändern und Grundrechtseingriffe wie die Maskenpflicht endlich zurückzunehmen. Die Corona Epidemie ist vorbei. Auch wenn andere Erkrankungen zurzeit das Gesundheitssystem belasten, ist dies jedoch kein Grund, weiter in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und eine Maskenpflicht in Kliniken, Praxen und bestimmten Bereichen der Alten- und Pflegeheime aufzuerlegen. Die sehr restriktiven Besuchsregelungen und Testpflichten müssen ebenfalls schnell aufgehoben werden. Wenn eine konkrete Gefährdungssituation besteht, kann jeder Praxisinhaber oder Einrichtungsträger geeignete Schutzmaßnahmen erlassen. Und außerdem kann jeder Bürger ja eigenverantwortlich entscheiden, ob er sich durch eine FFP- Maske schützen will.“