Landesregierung muss Einvernehmen zur gesetzlichen Festschreibung erteilen
Auf Bundesebene wurde in der Ampelkoalition ein sogenanntes Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vereinbart, das ein überragendes öffentliches Interesse für Engstellen und Stauschwerpunkte bei Autobahnen in den Kategorien „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E)“ oder „Laufende und fest disponierte Vorhaben – Engpassbeseitigung (FD-E)“ im Einvernehmen mit den Ländern gesetzlich festschreiben soll. Damit soll die Realisierung entscheidend beschleunigen werden. Dazu sagt der Sprecher für Straßenverkehr, Hans Dieter Scheerer:
„Jetzt liegt der Ball der Planungsbeschleunigung für wichtige Projekte im Autobahnbau im Land. Die grün-schwarze Landesregierung muss bis 28. April gegenüber dem Bund erklären, welche Vorhaben in Baden-Württemberg in den Genuss des Planungsturbos des Bundes kommen können. Der Bund hat seine Vorschlagsliste übersandt. Im Interesses des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg fordere ich die Landesregierung auf, der Aufnahme aller Vorschläge in das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz zuzustimmen.“
Der verkehrspolitische Sprecher Dr. Christian Jung, ergänzt:
„Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz ist ein weiterer Lackmustest für die Verkehrspolitik und die Koalition im Land. Wenn die Beteuerungen von Verkehrsminister Hermann stimmen, dass er nichts gegen den Straßenverkehr hat, dann muss er dem Konsens der Ampel im Bund nun hier durch sein Einvernehmen zustimmen. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur liegt im überragenden Landesinteresse. Die Erwartungshaltung des Bundes an eine verantwortliche Verkehrspolitik in Baden-Württembergs darf er nicht abermals enttäuschen. Auch die CDU fordere ich auf, aufzupassen, dass sie der Verkehrsminister nicht neuerlich so unangenehm überrascht, wie kürzlich mit dem Entwurf für das Landes-Mobilitätsgesetz.“