Der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Alexander Roßnagel hat heute den Datenschutzbericht für 2022 vorgestellt und dabei die Landesregierung in die Pflicht genommen, für eine datenschutzkonforme Datenanalyse-Software der Polizei zu sorgen. Dazu erklärt der Sprecher für Datenschutz und innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN:

„Der Bericht des Datenschutzbeauftragten ist ein weiterer deutlicher Hinweis an die Landesregierung, dass Schwarz-Grün einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen muss, damit der Landtag bis September darüber beraten und das Gesetz ändern kann. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Regelungen zum Einsatz einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind und gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Die genutzte Palantir-Software ist nicht mit den hessischen Sicherheitsinteressen vereinbar, aber von Schwarz-Grün wurde bislang nichts vorgelegt. Dabei ist jetzt ein schnelles Handeln erforderlich!“