Hessen – DR. H.C. HAHN: Innenministerium muss sich an Berichtswege halten

  • Ministerium hat versucht, Informationen im Landeskriminalamt abzugreifen
  • Sensiblerer Umgang mit Opfern notwendig
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn

„Die heutige Sitzung des UNA 20/2 hat ein Fehlverhalten des hessischen Innenministeriums offenbart“, so kommentiert Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Hanau, die heutige Vernehmung der früheren Präsidentin des Landeskriminalamtes, Sabine Thurau, in einer Sitzung des Ausschusses. „Das Innenministerium hat versucht, Informationen über Zeugen direkt bei der Sachbearbeitung im Landeskriminalamt zu erfragen und hat sich somit nicht an den formalen Berichtsweg über die Behördenleitung gehalten. Das darf nicht passieren. Schon gar nicht, wenn der ehemalige Präsident des für Hanau zuständigen Polizeipräsidiums Südosthessen als amtierender Präsident des Landespolizeipräsidiums involviert sein konnte. Das Innenministerium muss sich an die korrekte Berichtskette halten und Berichtspflichten einhalten. Hier war die Staatsanwaltschaft Hanau Herrin des Verfahrens“, stellt der ehemalige Justizminister Hahn fest.

Außerdem habe die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses gezeigt, dass die hessische Polizei intensivere Schulungen zum Umgang mit Opfern von terroristischen Anschlägen benötigt. „Solche Einsatzlagen sind von speziellen Herausforderungen geprägt. Auch wenn zuallererst die Sicherheit hergestellt werden muss, müssen Polizeikräfte gleichzeitig sensibel mit den Betroffenen und Opfern umgehen. Wichtig ist, dass Opferschutz nicht nur theoretisch gelehrt wird. Er muss auch praktische Anwendung in Einsatzübungen finden“, betont Hahn.

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