Dr. Stefan Naas, Hessen

HEssen – DR. NAAS: VGH zeigt autofeindlicher Politik die Grenzen auf

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass der geplante Gießener Verkehrsversuch rechtswidrig ist. Damit dürfen die inneren Spuren des Anlagenrings nicht für den Bus- und Radverkehr reserviert werden. Laut VGH fehlen gesetzliche Voraussetzungen und Datengrundlagen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. Stefan NAAS:

„Die Entscheidung des VGH ist ein ermutigendes Signal und hat einer autofeindlichen Politik die Grenzen aufgezeigt: Letztlich hat die Justiz die Bedeutung des Anlagenrings für motorisierte Fahrzeuge betont und erklärt, dass ein Verkehrsversuch wie in Gießen entsprechend begründet sein muss. Hoffentlich lernen die Verantwortlichen daraus, die verschiedenen Verkehrsträger nicht länger gegeneinander auszuspielen. Autos, ÖPNV, Rad- und Fußwege haben gleichermaßen ihre Berechtigung – aber jeweils dort, wo sie sinnvoll sind und Bedarf besteht.“

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