In seiner Rede zu TOP 25 (Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wir haben aktuell eine äußerst angespannte Lage, was den Migrationsdruck angeht. Das sehen wir in verschiedenen Teilen Europas – und ganz besonders in Deutschland. Unsere Kommunen stehen unter massiven Druck und haben bereits eine gemeinsame Überlastungsanzeige an das Land gestellt. Die Türkei und auch Tunesien halten sich offenbar nicht an die Migrationsabkommen mit der EU, Russland und Belarus betreiben wieder ein perfides Spiel mit Menschen in Not, die sie einreisen lassen und in Richtung Polen und Deutschland schicken, um uns unter Druck zu setzen. Letzteres ist nichts anderes als eine Form der hybriden Kriegsführung.
Meine Damen und Herren! Es braucht verschiedene Instrumente, um dieser Situation angemessen begegnen zu können.
,Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich‘, hatte Joachim Gauck bereits 2015 als amtierender Bundespräsident zutreffend formuliert. Am vergangenen Wochenende hat sich Joachim Gauck im ZDF erneut mahnend zu Wort gemeldet: Er forderte notwendige Korrekturen in der Flüchtlingspolitik, um der Bevölkerung die Handlungsfähigkeit des Staates zu dokumentieren und damit dem Rechtsruck im Land zu begegnen. Wir bräuchten Zuwanderung, aber eben keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme.
Gauck verwies dabei auch auf Dänemark, wo man die Rechtspopulisten wieder erfolgreich klein gemacht hat. Ich finde, Joachim Gauck hat vollkommen Recht und mir bereiten die Lage in unseren Kommunen und der Rechtsruck in Deutschland – gerade im Osten – große Sorge. Wobei ich deutlich sagen will, dass es für Letzteres noch mehr Gründe gibt, aber die Flüchtlingspolitik spielt dabei die zentrale Rolle.
Meine Damen und Herren! Die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten ist nur ein Instrument, um irreguläre Migration zu reduzieren, aber sie ist ein wichtiges! Der Beschluss der Bundesregierung zur Ausweisung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ist richtig und Schleswig-Holstein darf diesem Beschluss im Bundesrat nicht die Zustimmung verweigern! Wir hatten dies bereits bei der Landtagssitzung im Juni gefordert, zumal der Ministerpräsident dem Vorhaben auf einer Ministerpräsidentenkonferenz im Mai bereits zugestimmt hatte.
Die CDU verwies im Juni noch wie die Grünen darauf, dass man sich im Bundesrat enthalten werde, da man sich nicht einig sei. Die Grünen erklärten sogar, das Vorhaben der Bundesregierung würde gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechte verstoßen. Ministerin Touré erneuerte kürzlich die Ankündigung, dass man sich im Bundesrat enthalten wolle.
Meine Damen und Herren! Ich hatte mich schon im Juni darüber gewundert, wie der Ministerpräsident den Menschen erklären will, dass seine Union zwar immer wieder – und zwar zu Recht – erhebliche Korrekturen in der Flüchtlingspolitik fordert, er dann aber der Bundesregierung bei der nächsten Gelegenheit die Unterstützung versagt, obwohl seiner Partei hier im Landtag nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit fehlt und es dafür im Landtag ja eine klare Mehrheit gibt.
Es geht hier ganz konkret um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten und seiner Partei. Das muss Daniel Günther kürzlich – mit Blick auf den Kalender und den bevorstehenden CDU-Landesparteitag – auch aufgefallen sein. Und das war schon ziemlich robustes Manöver gegenüber dem Koalitionspartner, als er dann erklärte, dass er sich gar nicht mehr vorstellen könne, dass man die Regelung aus dem Koalitionsvertrag einhalte und sich bei diesem Thema im Bundesrat enthalten werde.
Ich finde das in der Sache richtig, es entspricht ja unserer inhaltlichen Forderung. Die Grünen haben sich der Ansage des Ministerpräsidenten aber erstaunlich schnell und kleinlaut gebeugt und sich gegen ihre Überzeugungen und für die weitere Regierungsbeteiligung entschieden (,Genf/Menschenrechte‘). Der Koalitionsvertrag ist damit endgültig Makulatur geworden, denn eine solche Aktion wird ja nicht ohne Folgen bleiben, auch wenn CDU und Grüne jetzt anderes beteuern.
Es wird weitere Maßnahmen brauchen. Auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sollten als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen werden. Das fordern wir heute auch in unserem Antrag. Der EU-Asylkompromiss muss umgesetzt werden. Es braucht weitere Abkommen und mehr Druck auf bestehende Partner (siehe Tunesien und Türkei). Die EU-Außengrenze muss besser gesichert werden (z.B. zu Russland/Belarus). Es braucht konsequentere Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive. Es braucht mehr Anreize für freiwillige Ausreisen. Und es sollte auch über Sach- statt Geldleistungen gesprochen werden.
Es braucht einen Pakt zwischen Bund und Ländern also zwischen den vier großen staatstragenden Parteien – und Schleswig-Holstein sollte eine konstruktive Rolle spielen!“