Notwendige Anzahl Unterschriften eingereicht
Heute überreichten die Spitzen der FDP-Baden-Württemberg beim zuständigen Innenministerium die notwendige Anzahl an Unterschriften zum Start eines Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern“.
Das Ministerium prüft nun, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Voraussetzung hierfür ist ein Gesetzentwurf mit mindestens 10.000 rechtsgültigen Unterstützungsunterschriften von zur Landtagswahl wahlberechtigten Personen.
Ausgangspunkt ist das neu beschlossene Landtagswahlrecht, mit dem eine weitere Aufblähung des Landesparlaments droht. Dem begegnete die FDP/DVP-Fraktion im Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise. Nach dessen Ablehnung griff die FDP Baden-Württemberg diesen im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung auf.
Der Gesetzentwurf sieht konkret eine Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Wir als Fraktion sind dankbar, dass die Partei sich unsere Initiative zu eigen gemacht hat. Wenn die Politik vom Sparen redet, so muss sie bei sich selbst anfangen.“
Das zugelassene Begehren selbst erfordert dann die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Der Landtag muss darüber abstimmen. Nimmt das Parlament daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.