FDP-Fraktion, Dirk Bergner

Ministerin verbreitet unwahre Behauptungen zum Thüringer Waldgesetz

Dirk Bergner: Fehlender Respekt von Susanna Karawanskij gegenüber geltendem Recht sowie dem Gesetzgeber

Die FDP im Thüringer Landtag weist heutige Behauptung der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft als unwahr zurück. Das geänderte Waldgesetz bedeutet nicht, wie von Frau Karawanskij behauptet, ein Pauschalverbot von Windenergieanlagen im Wald. Richtig ist vielmehr, dass das Gesetz jeder Entscheidung, ob Waldflächen für eine andere Nutzungsart umgewidmet werden dürfen, eine sorgfältige Interessenabwägung vorschaltet. Am Ende jeder Abwägung ergehen Einzelfallentscheidungen, somit also das genaue Gegenteil von Pauschalentscheidungen.

„Die Äußerungen der Ministerin zeugen von fehlendem Respekt gegenüber geltendem Recht und gegenüber dem Gesetzgeber“, erklärt Dirk Bergner, forst- und umweltpolitischer Sprecher der FDP. „Die Änderung des Waldgesetzes war geboten, da das Bundesverfassungsgericht das vorherige Pauschalverbot von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern gekippt hatte. Wir haben diese Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis genommen und eine Gesetzeslösung umgesetzt, die sowohl den rechtlichen Ansprüchen als auch der Bedeutung des Waldes als Biotop gerecht wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte ausdrücklich die Schutzwürdigkeit sowie Schutzbedürftigkeit der Thüringer Wälder festgestellt.

„Wenn Waldflächen durch Borkenkäfer und Trockenheit in Mitleidenschaft gezogen sind, sollte man sie ökologisch sinnvoll umbauen, anstatt sie plattzumachen. Wald muss Wald bleiben! Die Beispiele in Thüringen und in der Nähe Thüringens, in denen Windkraftanlagen im Wald errichtet wurden, zeigen eine krasse Unverhältnismäßigkeit zu Lasten des Umweltschutzes. Deshalb verlangen wir in Respekt vor dem Verfassungsgericht in jedem Einzelfall eine saubere Abwägung, die der Bedeutung von Wald und Naturschutz fundiert Rechnung trägt.“

Die Präsidentin des Thüringer Landtags hat das geänderte Waldgesetz nach wochenlanger, gründlicher Prüfung ausgefertigt. Es wurde am 22. Februar 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten.

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