Maßnahmen sollten wirksam und differenziert sein. Bernd Buchholz stellt infrage, wieso die flexible und erfolgreiche Form der Pandemiebekämpfung in Schleswig-Holstein nun durch die Holzhammer-Notbremse der Bundesregierung ersetzt werden soll. Die Auslastung der Intensivbetten, die Impfdosen – nichts von alledem, was eigentlich das Ziel der Pandemiebekämpfung ist, spielt nach diesem Gesetz eine Rolle. Wer so erheblich Grundrechtsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger des Landes verhängt, der hat nach unserer Verfassung sorgsam darauf zu achten, dass die Dinge geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Das ist in diesem Gesetz nur unzureichend der Fall, so Bernd Buchholz im Bundesrat zum Infektionsschutzgesetz.
Quelle: Bundesrat.de
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